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3G: Besser spät als nie

Werbetafel eines Testzentrums

Eine 3G-Regelung für öffentliche Einrichtungen hat der Senat nun doch mit der letzten Änderung der Coronaverordnung getroffen. Dies hatten etliche Personalräte, unterstützt vom Gesamtpersonalrat, der GdP und ver.di, bereits im Dezember gefordert. Die Zugangsbeschränkungen gelten in der neuen Warnstufe 4, die seit dem 10. Januar 2022 in Kraft ist. Wir sind zufrieden, dass der Senat seine Haltung überdacht hat.
Mit der neuen Regelung haben nach wie vor grundsätzlich alle Bürger:innen die Möglichkeit, öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei wird jetzt aber auch das ebenso berechtigte Interesse der Beschäftigten und aller Besucher:innen öffentlicher Einrichtungen an einer möglichst sicheren Umgebung berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante ist dies aus unserer Sicht auch zwingend notwendig, um Einschränkungen des Dienstleistungsangebots durch hohe krankheits- oder quarantänebedingte Ausfälle zu vermeiden.

(11.01.2022)