Die neue Dienstvereinbarung ortsflexibles Arbeiten kommt! Der Senat hat am vergangenen Dienstag die zwischen Gesamtpersonalrat und Senator für Finanzen ausgehandelten Eckpunkte bestätigt. Diese müssen nun noch rechtsverbindlich ausformuliert werden. Zukünftig sollen alle Mitarbeiter:innen grundsätzlich die Möglichkeit zur ortsflexiblen Arbeit haben. Unterscheiden werden in den Eckpunkten zwei Formen ortsflexiblen Arbeitens: Mobile Arbeit ist die nur gelegentliche und unregelmäßige Arbeit an anderen Orten. Der dienstliche Büroarbeitsplatz bleibt Mittelpunkt der Tätigkeit. Eine feste Begrenzung des zeitlichen Umfangs –bisher 20% der regelmäßigen Arbeitszeit- gibt es nicht mehr. Das Recht auf mobile Arbeit wird zukünftig zum Standard der Arbeitsbedingungen im bremischen öffentlichen Dienst gehören. Ein Antrag muss dann nicht mehr gestellt werden. Klar bleibt: Die dienstlichen Aufgaben müssen für die mobile Arbeit geeignet sein. In den Dienststellen ist im Mitbestimmungsverfahren festzulegen, welche Aufgaben sich NICHT für die Arbeit außerhalb der Dienststelle eignen. Wer in größerem Umfang, regelmäßig und planbar von zu Hause aus Arbeiten will, kann die Arbeit im Homeoffice beantragen. Der Anteil der Arbeit im Homeoffice wird nicht begrenzt und muss im Einzelfall zwischen Bediensteten und Dienststelle vereinbart werden. Damit ist das Homeoffice die verlässliche Variante des ortsflexiblen Arbeitens. Die Arbeit im Homeoffice unterliegt wie bisher in jedem Einzelfall der Mitbestimmung. Der häusliche Arbeitsplatz gilt als Telearbeitsplatz, für den die Dienststelle die entsprechende Ausstattung stellen muss: Das umfasst die gleiche IT-Ausstattung wie am dienstlichen Bildschirmarbeitsplatz sowie bei Bedarf ergänzende ergonomische Büroausstattung. Das war für uns besonders wichtig. Denn Arbeit darf nicht krank machen, egal ob in der Dienststelle oder im Homeoffice. Eine Kostenpauschale gibt es für die Arbeit im Homeoffice nicht. Wer am Homeoffice teilnimmt, muss zugleich zum Desksharing bereit sein. Weitere Regelungen zum Umgang mit Büroflächen oder der Entwicklung neuer Bürokonzepte werden in der neuen Dienstvereinbarung nicht getroffen. Ob und gegebenenfalls wie Desksharing umgesetzt wird, muss in den Dienststellen geregelt werden und unterliegt der Mitbestimmung. Für den Gesamtpersonalrat geht es darum, attraktivere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das geht nur, wenn ortsflexible Arbeit ausschließlich freiwillig genutzt und -im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse- nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kolleg:innen gestaltet wird.
(07.03.2023)