„Mitbestimmung geht nur auf Augenhöhe“ – auf diesen in der Bremischen Landesverfassung verankerten Grundsatz pochen die Personalräte des Bremischen öffentlichen Dienstes. Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Lars Hartwig, hat am Freitag eine einstimmig von der Personalräteversammlung beschlossene Resolution an den Präsidenten des Senats, Andreas Bovenschulte, übergeben.
Der Senat bereitet derzeit Änderungen am Bremischen Personalvertretungsgesetz vor. Neben unstrittigen Änderungen, wie etwa der Digitalisierung von Mitbestimmungsvorgängen, ist dabei auch vorgesehen, das Letztentscheidungsrecht des Senats zu Ergebnissen von Einigungsstellen neu zu formulieren. Die Begründung dazu, dies sei in Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 1995 notwendig, überzeugt die Personalräte nicht. “Wenn fast 30 Jahre lang analoge Rechtsanwendung ausreichend war, setzt eine Gesetzesänderung jetzt das problematische Signal, dass die Ergebnisse von Einigungsstellen zukünftig nicht mehr respektiert werden könnten“, so Lars Hartwig.
Einer der in der Resolution angesprochenen Punkte konnte inzwischen in intensiven Gesprächen zwischen dem Gesamtpersonalrat und dem Senator für Finanzen ausgeräumt werden. Ein normiertes Recht der Dienststellenleitung, die Verantwortung für Mitbestimmungsvorgänge zu delegieren, wird es auch zukünftig nicht geben. Aus der alltäglichen Mitbestimmungspraxis ergibt sich keine Notwendigkeit dafür.