Der Senat hat die von den Gewerkschaften und dem Gesamtpersonalrat vorgebrachte Kritik in den Wind geschlagen und die neue Arbeitszeitverordnung beschlossen. Damit wird für Beamt:innen ein Lebensarbeitszeitkonto eingeführt, das sich einseitig an Arbeitgeberinteressen orientiert. Diese Einseitigkeit kommt schon darin zum Ausdruck, dass das Lebensarbeitszeitkonto nicht allen Beamt:innen zur Verfügung steht. Die Bereiche, in denen es zur Anwendung kommt, werden von den Dienststellen bestimmt.
Auf dem Lebensarbeitszeitkonto können bis zu 1200 Mehrarbeitsstunden „angespart“ werden. Dieses Guthaben kann zum Ende der Dienstzeit, zur Weiterbildung oder zur Pflege von Angehörigen in Anspruch genommen werden. Nicht dagegen für einen längeren Urlaub, und auch nicht, wenn die Dienststelle dagegen dringende dienstliche Gründe geltend macht. In diesem Fall wird das Guthaben zwar finanziell abgegolten, die Lebensplanung des oder der Bediensteten aber durchkreuzt.
Nachgebessert hat der Senat seinen ursprünglichen Entwurf in einem wichtigen Punkt: Im Fall von Langzeiterkrankungen (ab 42 Tage) in der Entnahmephase wird diese unterbrochen. Ein eventuelles Restguthaben, das nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wird dann ausgezahlt. Das ist zweifellos ein wichtiger Fortschritt, unterstreicht aber letztlich nur die unfaire Konstruktion des Modells. Denn für alle kürzeren Erkrankungen in der Entnahmephase gilt weiterhin, dass die unbezahlte Mehrarbeit aus der Aufbauphase verfällt. Für den Dienstherrn entfallen also faktisch die Kosten der Fortzahlung der Bezüge.
Bedienstete, denen die Führung eines Lebensarbeitszeitkontos nahegelegt wird, sollten sehr genau das Kleingedruckte prüfen und sorgfältig abwägen, ob bei diesem Paket für sie -trotz der schwierigen Rahmenbedingungen- die Vorteile die generellen (zum Beispiel gesundheitlichen) Nachteile längerfristiger Mehrarbeit überwiegen. Vor allem aber sollte sich niemand in dieses Modell hineindrängen lassen: Die Nutzung des Lebensarbeitszeitkontos ist freiwillig, und Vertreter:innen der Arbeitgeberseite haben uns immer und immer wieder versichert, dass das auch wirklich so gemeint sei.
(01.02.2022)