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Weiter kein 3G im Publikumsverkehr?

Eine Tafel, auf der die 3g-Regel durchgestrichen ist.
Foto: geralt auf pixabay, eigene Bearbeitung

Vor einigen Tagen hatten wir den Senat aufgefordert, in Bereichen mit Publikumsverkehr stärkere Corona-Schutzmaßnahmen einzuführen. Wie für die Beschäftigten auch, sollte für Besucher:innen öffentlicher Einrichtungen die 3G-Regel gelten. Unterstützung haben wir dafür von der Gewerkschaft ver.di erhalten. Auch der Weser-Kurier hat sich des Themas angenommen. Inzwischen hat Finanzstaatsrat Dr. Martin Hagen uns im Namen des Senats geantwortet. Er schreibt, der Senat bleibe bei seiner Haltung und verweist auf den ebenfalls nicht durch 3G oder gar 2G regulierten Zugang zu Einrichtungen der Grundversorgung, wie etwa Lebensmitteleinzelhandel oder Drogerien.

Wir bedauern, dass der Senat unsere Forderung nach 3G nicht aufgenommen hat. Eine sichere Arbeitsumgebung für die Beschäftigten im bremischen öffentlichen Dienst ist alternativlos. Das gilt erst recht, seit sich die Omikron-Variante ausbreitet. Übrigens profitieren auch die Bürger:innen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen davon.

Die Bedeutung öffentlicher Dienstleistungen und die Sicherung von Zugangsmöglichkeiten zu staatlichen Leistungen steht für uns außer Frage. Es sind viele gute Vorschläge gemacht worden, dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen - von den örtlichen Personalräten, vom Gesamtpersonalrat, von ver.di.

In seinem Schreiben verweist Dr. Hagen auch auf die örtlichen Hygienekonzepte und sonstigen Schutzmaßnahmen. Diese müssen natürlich laufend an neue Erkenntnisse angepasst und aktualisiert werden. Das Gleiche gilt für Gefährdungsbeurteilungen. Bitte fordert dies von euren Dienststellenleitungen nachdrücklich ein.

Wir werden nicht lockerlassen.

Zunächst wünschen wir euch allen aber ruhige und friedliche Feiertage.
Kommt gesund ins neue Jahr!

(20.12.2021)