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Herzlich Willkommen!

Dieses ist die Internet-Seite vom Gesamt-Personal-Rat Bremen.

Wir arbeiten für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Land Bremen
und von der Stadt Bremen.

Was ist ein Personal-Rat?

Das ist eine Gruppe.
Diese Gruppe ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von einer Arbeits-Stelle da.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nennt man auch: Personal.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wählen eine Person oder mehrere
Personen für den Personal-Rat von ihrer Arbeitsstelle.

Was macht ein Personal-Rat?

Er achtet darauf,
dass es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei ihrer Arbeit gut geht.
Zum Beispiel:

  • dass sie genug Geld verdienen,
  • dass sie genug Pausen machen können,
  • dass sie gut behandelt werden von ihren Chefs
    und von den anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können mit dem Personal-Rat
sprechen,

  • wenn sie eine Frage zu ihrem Arbeits-Platz haben
  • oder wenn sie sich beschweren wollen.

Die Abkürzung vom Personal-Rat ist: PR.

Wie viele Personal-Räte gibt es im Land Bremen?

Im Land Bremen gibt es sehr viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
mehr als 10-tausend.
Sie arbeiten für das Land Bremen
an vielen Stellen:

  • in den Ämtern von Bremen
  • in den Schulen von Bremen
  • bei der Feuerwehr und bei der Polizei
  • und in den Einrichtungen von Bremen,
    zum Beispiel in den Kinder-Tages-Stätten.

Jede Stelle hat einen eigenen Personal-Rat.
Es gibt zum Beispiel:

  • den Personal-Rat vom Sozial-Amt,
  • den Personal-Rat von der Feuerwehr
  • den Personal-Rat von den Schulen
  • und noch viele andere Personal-Räte.

Jeder Personal-Rat kümmert sich um die Probleme
von seiner Arbeits-Stelle.

Wer arbeitet in diesen Gruppen mit?

Die Mitglieder von den Personal-Räten sind alle Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen von ihrer Arbeits-Stelle.

Was ist der Gesamt-Personal-Rat Bremen?

Das ist der Personal-Rat für alle
vom Land Bremen und von der Stadt Bremen.
Die Abkürzung ist: GPR
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen 2 Gruppen wählen:

  • den Personal-Rat von ihrer eigenen Arbeits-Stelle,
    zum Beispiel von einem Amt oder von einer Schule
  • und den Gesamt-Personal-Rat.

Warum gibt es den Gesamt-Personal-Rat?

Der Gesamt-Personal-Rat kümmert sich um das,
was für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Land und von der Stadt
Bremen wichtig ist.
Zum Beispiel:

  • neue Regeln für die Arbeit
  • Infos über die Politik von Bremen.

An manchen Arbeits-Stellen vom Land Bremen möchte niemand für den
Personal-Rat arbeiten.
Dann können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keinen Personal-Rat
wählen.
Sie wählen dann nur den Gesamt-Personal-Rat.
Und mit dem sprechen sie dann auch,
wenn Sie Probleme an ihrem Arbeits-Platz haben.

Wer arbeitet im Gesamt-Personal-Rat mit?

Der Gesamt-Personal-Rat hat 25 Mitglieder.

Die Vorsitzende leitet den Gesamt-Personal-Rat.
3 andere Mitglieder unterstützen sie.
Das nennt man: Stellvertretende von der Vorsitzenden.
Andere Mitglieder haben eine besondere Aufgabe bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Mitglied kennt sich besonders gut mit den Regeln für Auszubildende
aus.
Und ist besonders für die Auszubildenden da.

Alle Mitglieder mit besonderen Aufgaben
arbeiten nur für den Gesamt-Personal-Rat.
Und nicht mehr an ihrer Arbeits-Stelle.

Manchmal braucht der Gesamt-Personal-Rat Infos für eine bestimmte
Frage.
Manchmal will er sich mit anderen Personal-Räten beraten.
Sie arbeiten dann zusammen in einem Arbeits-Kreis.
Es gibt zum Beispiel einen Arbeits-Kreis Gesundheit.

Wo steht, welche Personen im Gesamt-Personal-Rat mitmachen?

Und welche Aufgaben sie machen?

Das steht im Geschäfts-Verteilungs-Plan:
Sie können ihn lesen,
wenn Sie hier klicken: Geschäfts-Verteilungs-Plan (pdf, 66.7 KB).
Er ist aber nicht in Leichter Sprache.

Was wollen wir?

Wir wollen,
dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Land und von der Stadt
Bremen sich bei der Arbeit wohl fühlen können.
Denn dann können sie auch gut arbeiten.
Zum Beispiel in den Ämtern freundlich sein und Zeit haben für die Leute.
Das ist gut für die Menschen in Bremen.
Alle Personal-Räte vom Land Bremen sollen zusammen halten.
Und auch alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Sie sollen uns sagen,
was sie sich für ihre Arbeit wünschen.
Wenn sie etwas bei ihrer Arbeit ändern wollen,
dann helfen wir ihnen.

Wir sagen den Politikern von Bremen,
dass sie sich darum kümmern sollen.
Und wir sagen den Politikern:

  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen brauchen gute Arbeits-Plätze.
  • Und sie müssen gut ihre Arbeit schaffen.
  • Darum muss Bremen genug Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
    einstellen.

Wir arbeiten auch mit den Gewerkschaften zusammen.
Das sind auch Gruppen.
Sie kümmern sich darum,
dass es gute Regeln für die Arbeit gibt.

Wie bekommen Sie Infos von uns?

  • Sie können unsere Zeitung lesen.
  • Wir schicken Ihnen Rund-Schreiben.
  • Sie können im Internet über unsere Arbeit lesen.

Was wir besprochen haben

Manchmal will die Regierung eine neue Regel für die Ämter von Bremen
machen.
Dann sprechen sie erst mit uns.

Wir prüfen dann:
Ist die Regel gut für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Wir sprechen darüber.
Vielleicht sagen wir: Wir möchten die Regel anders haben.

Wir einigen uns mit der Regierung.
Und schreiben dann auf,
was wir zusammen besprochen haben.
Das sind die: Dienst-Vereinbarungen
vom Land Bremen und dem Gesamt-Personalrat.

Die können Sie hier lesen.
Klicken Sie dafür oben auf der Seite auf das Wort:
DIENSTVEREINBARUNGEN.
Oder klicken Sie hier: Dienst-Vereinbarungen.

Unsere Zeitung

Sie heißt: MUMM.
Das ist eine Abkürzung.
Es bedeutet: Mitarbeiterinnen Und Mitarbeiter-Magazin.
Was steht im MUMM?
Infos für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von den Ämtern in Bremen.
Jedes Jahr gibt es 2 oder 3 neue Hefte.

Was steht in unseren Rund-Schreiben?

Mehrere Male im Jahr schicken wir einen Zettel.
Das sind unsere: Rund-Schreiben.
Die schicken wir an alle Personal-Räte vom Land Bremen.
Auf dem Zettel steht, wenn es etwas Neues gibt.
Zum Beispiel:

  • neue Regeln für die Arbeit in den Ämtern,
  • wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr Geld bekommen oder
    weniger,
  • oder mehr Urlaub.

In den Rund-Schreiben stehen oft auch Tipps von uns.
Wir schreiben, wenn wir eine neue Regel nicht gut finden.
Und was die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tun können,
wenn ihnen etwas nicht gefällt.
Zum Beispiel:

  • Sie können mit dem Personal-Rat von ihrer Arbeits-Stelle sprechen
  • oder mit ihrer Gewerkschaft.
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Alle Rechte vorbehalten.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

[h2 Regeln im Gesetz]
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

[h2 Was sind öffentliche Stellen?]
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

[h2 Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?]
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

[h2 Barrieren melden]
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Sie können sich beschweren:

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
[h2 Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik]
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

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