Ein vom Gesamtpersonalrat initiierter Arbeitskreis von Interessenvertretungen des öffentlichen Bereichs hat einen Entwurf für eine Vereinbarung vorgelegt, mit der Rahmenbedingungen und gemeinsame Handlungsgrundlagen für die Einrichtung so genannter „Arbeitsgelegenheiten“ (1-Euro-Jobs) festgelegt werden sollen. Diese Vereinbarung ist erforderlich, weil die Hartz IV-Gesetzgebung eine Vielzahl von Problemen nach sich zieht. Ziel ist u. a., den gesetzlichen Intentionen (z. B. Rückkehr in den 1. Arbeitsmarkt) Rechnung zu tragen. Außerdem soll Missbrauch, z. B. Mitnahmeeffekte, die zur Streichung bestehender Arbeitsplätze führen können, verhindert werden. Auch die Absicherung der 1-Euro-Arbeitskräfte und die Klärung der Mitbestim-mungsverfahren soll hierüber erfolgen.
EmpfängerInnen von Leistungen des Arbeitslosengeldes II haben kaum die Möglichkeit, 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten ohne erhebliche finanzielle Einbußen abzulehnen. Gleichzeitig werden sie trotz der Tätigkeit aber zu keinem Zeitpunkt ein finanziell eigenständiges und von behördlicher Kontrolle unabhängiges Leben führen können. Da die Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des § 16 (3) SGB II und nicht durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zustande kommen, bestehen kaum Schutzregelungen, wie wir sie aus dem Arbeitsrecht kennen. Darüber hinaus fehlt es an einer beruflichen Perspektive.
Für den öffentlichen Bereich besteht -gerade vor dem Hintergrund der durch Wohlfahrtsverbände, der Politik und den Arbeitgeberverbänden gemachten öffentlichen Äußerungen- die Gefahr der weiteren Vernichtung von regulären Beschäftigungsverhältnissen mit dramatischen Folgen für das System der Sozialversicherung. Die 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten bedeuten eine große Gefahr für qualifizierte Dienstleistungsarbeit, die dringend erforderlich ist (z. B. Soziales, Gesundheit, Bildung, Stadtgrün). Werden nicht entsprechend qualifizierte 1-Euro-Kräfte eingesetzt leidet die Dienstleis-tungsqualität. Werden jedoch qualifizierte 1-Euro-Kräfte eingesetzt, entsteht ein „Drehtüreffekt“: Qualifizierte Arbeitskräfte werden entlassen und dann durch 1-Euro-Arbeitskräfte ersetzt. Der Druck auf die Arbeitsbedin-gungen der vertraglich beschäftigten MitarbeiterInnen steigt und die Attraktivität für qualifizierten Nachwuchs sinkt.
Im Arbeitskreis des Gesamtperso-nalrats wurde die Notwendigkeit deutlich, Rahmenbedingungen für die Schaffung von 1-Euro-Arbeitsgelegen-heiten im öffentlichen Bereich zu vereinbaren, die die bestehenden gesetzlichen Vorgaben präzisieren. Zu unterschiedlich und teilweise rechtlich bedenklich sind die Herangehensweisen von Dienststellenleitungen.
Dabei strebt der Gesamtpersonalrat eine Regelung an, die über den öffentlichen Dienst hinaus greift und gerade bei Konkurrenzen zwischen Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden und öffentlichen Einrichtungen gemeinsame Grundlagen schafft. Hierzu gab es einen ersten Gedankenaustausch mit den Verantwortlichen. Es wurde vereinbart, die Diskussion auf der Grundlage ausgetauschter Papiere fortzusetzen.
Burckhard Radtke