Am 9.2.2005 hat ver.di mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Die Länder hatten sich aus diesen Tarifverhandlungen durch die Kündigung der Tarifverträge zu Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld verabschiedet.
Der neue Tarifvertrag sieht eine einheitliche Entgelttabelle für ArbeiterInnen und Angestellte vor. Das bedeutet, ab Inkrafttreten des Tarifvertrages im Oktober 2005 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen ArbeiterInnen und Angestellten. Bisher extra ausgewiesene Orts- und Sozialzuschläge sind in die neue Tabelle eingearbeitet. Dies macht die Entgeltzahlung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst übersichtlicher und einfacher. Wichtig war ver.di bei den Tarifverhandlungen: Niemand soll bei der Überleitung in die neue Entgelttabelle weniger erhalten. Dies haben wir erreicht.
Zudem konnte ver.di Einmalzahlungen für die Beschäftigten aushandeln. Sie erhalten bis einschließlich 2007 jährlich eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Im April 2005 kommt es zur ersten Teilauszahlung von 100 Euro. Weihnachts- und Urlaubsgeld konnten trotz der gegenläufigen Entwicklung in anderen Tarifbereichen bis 2007 erhalten werden. Ab 2007 gibt es eine Jahressonderzahlung, die sozial gestaffelt ist.
Mit unseren Streikaktionen am 19.01. und 14.03.2005 haben wir eindrucksvoll gezeigt, dass wir einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Beschäftigten wollen, mit gerechten und abgesicherten Arbeitsbedingungen. Für BeamtInnen müssen diese Regelungen übernommen werden.
Gegen Ungerechtigkeit und Spaltung unter den Beschäftigten, wie durch den „Plan B“, werden wir uns weiter wehren - auch mit weiteren Streiks, nachdem die Verhandlungen mit den Ländern gescheitert sind.
Anja Felstehausen