25 Jahre ist es her, da wurde in Bremen die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) eingerichtet. Nach Hamburg betrat auch Bremendamit Neuland. Die ZGF musste zunächst vorrangig ihre Zielsetzung in die Öffentlichkeit tragen. Die erste Leiterin, Ursel
Kerstein, griff z. B. das Thema Frauenfeindlichkeit in der Werbung in einer Ausstellung auf und machte so die ZGF auch überregional bekannt.
Heute werden Themenschwerpunkte wie Frauen im Berufsleben, Bildung für
Frauen, Gewalt gegen Frauen oder Gesundheitspolitik gesetzt. So hat die ZGFz.B. maßgeblich dazu beigetragen, dass die häusliche Gewalt gegen Frauen endlich öffentlich diskutiert wurde. Inzwischen ist so das sog. „Wegweisungs-Gesetz“ entstanden. Gewalttätige Partner können seitdem polizeilich der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden. Auch hat die ZGF den Girls‘ Day in Bremen ins Leben gerufen. Mädchen erhalten hier die Möglichkeit, Berufe und Berufschancen in bremischen Betrieben kennenzulernen.
Nach wie vor ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau ein mühsames Geschäft, das wissen auch die Frauenbeauftragten des öffentlichen Dienstes. Die ZGF und der Gesamtpersonalrat hatten sich für die Einrichtung dieser Institution stark gemacht. Seit 1989 gibt es für die Frauenbeauftragten mit dem Landesgleichstellungs-Gesetz eine Rechtsgrundlage. So wurden die Durchsetzungsmöglichkeiten für die Gleichstellung der Frau im öffentlichen Dienst erheblich gestärkt, und Erfolge sind sichtbar. In immer mehr Dienststellen werden Frauenförderpläne verabschiedet und führen auch zu Verhaltensänderungen. In der früher ausschließlich von Männern gebildeten Polizei z.B. gehört es inzwischen zum Alltag, dass Frauen und Männer gemeinsam Dienst tun.
Die Verfahren zur Stellenausschreibung sind allerdings häufig konfliktträchtig. Nach wie vor ist die Hierarchie in der Verwaltung von Männern dominiert. In den Beginn der Amtszeit der zweiten Leiterin der ZGF, Ulrike Hauffe, fiel ein spektakulärer Streitfall. Ein nicht berücksichtigter Bewerber auf eine Stelle sah sich durch die Quotenregelung im Landesgleichstellungs-Gesetz diskriminiert und klagte - allerdings ohne Erfolg - bis zum Europäischen Gerichtshof auf Einstellung. Die ZGF unterstützte die ausgewählte Kollegin und war maßgeblich daran beteiligt, dass die notwendig gewordene Änderung des Gesetzes die Rechte der Frauen nicht schmälerte.
Die ZGF ist heute in Bremen nicht mehr wegzudenken, denn die Gleichberechtigung der Frau ist noch lange nicht erreicht. Die Methoden der Benachteiligung sind oft nur subtiler und verdeckter geworden, mit denen manche Arbeitgeber und Kollegen die Rechte von Frauen unterlaufen.
Von Anfang an bestand eine gute Zusammenarbeit zwischen der ZGF, dem GPR und später auch dem Kreis der Frauenbeauftragten. So ist es für den Gesamtpersonalrat selbstverständlich, für den Erhalt der ZGF zu streiten, wenn sie - wie in den neunziger Jahren - gefährdet ist. Herzlichen Glückwunsch an die ZGF und auf viele weitere Jahre des gemeinsamen Streitens.
Irmtrud Gläser