Künftig wird „gemipt“, wenn die Kolleginnen und Kollegen Urlaub beantragen wollen. Über das MiP, das „Mitarbeiterinnen-und Mitarbeiter-Portal“, besteht die Möglichkeit, bestimmte eigene Personalangelegenheiten im Intranet selbst abzuwickeln und Zugang zu einigen Informationen zu erhalten.
So können die Beschäftigten z. B. ihre eigene (elektronische) Visitenkarte „pflegen“, Urlaub, Fortbildung oder Dienstreisen beantragen und sogar Dienstreisen abrechnen. Den Bearbeitungsstand des eigenen Antrages kann man dabei jederzeit verfolgen und erhält automatisch eine Benachrichtigung, wenn ein Vorgang abschließend bearbeitet wurde. Für Kolleginnen und Kollegen ohne PC-Zugang gibt es natürlich weiterhin die Möglichkeit, Anträge auf dem herkömmlichen Papierweg einzureichen. Außerdem sollen in den Dienststellen jeweils an geeigneter Stelle PCs zur Verfügung gestellt werden, um denjenigen, die keinen eigenen PC am Arbeitsplatz haben, den Zugang zum Internet und Intranet und damit auch zum MiP zu ermöglichen.
Grundlage für die flächendeckende Einführung des MiP ist die am 13. Dezember
2005 von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum und dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats Edmund Mevissen unterzeichnete Dienstvereinbarung. Sie sichert den Datenschutz und regelt die Verfahren.
Diese Form der Bearbeitung von Personalvorgängen soll zur Arbeitserleichterung und zur schnelleren Bearbeitung beitragen. Der Rationalisierungseffekt für die Sachbearbeitung sollte hauptsächlich zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen genutzt werden.
Ina Menzel