Gerhard Tilsner: „Anfang der 80er gab es die ersten erheblichen Kür-zungsmaßnahmen beim Personal. Ein umfangreicher Technikeinsatz in der Verwaltung stand bevor. Von 30prozentigen Einsparmöglichkeiten wurde dabei gesprochen. Sogar Entlassungen insbesondere im Schreibbereich waren zu befürchten. Da wuchs die Gegenwehr beim Personal, dies kam 1984 in der ersten großen Personalversammlung in der überfüllten Stadthalle zum Ausdruck. Damals war da der ‚Bär los‘. Die Beschäftigten erteilten dem Gesamtpersonalrat den Auftrag, Schutzregelungen mit dem Senat zu vereinbaren, die das Personal vor Entlassungen und Einkommens-verlusten schützen, einen sozial-verträglichen Personalausgleich sicherstellen, gesundheitsgerechte Standards bei der Technik festlegen und für die notwendige Weiterbildung sorgen.
2 Jahre lang wurde zäh verhandelt, bis die Unterschriften geleistet werden konnten.
Diese Vereinbarungen geben Arbeitnehmern und Arbeitgeber stabile Regelungen für eine sozialverträgliche Umgestaltung des bremischen öffentlichen Dienstes. Sie schützen sie vor Entlassungen und Einkommenseinbußen und sind heute noch genau so aktuell wie damals.“
Klaus Wedemeier: „Als ich das Amt des Präsidenten des Senats übernahm, waren die Verhandlungen noch in vollem Gange. Sie hakten, so dass ein Spitzengespräch nötig wurde, das Anfang 1986 in einem Café in der Pauliner Marsch stattfand. Der damalige Chef der Senatskommission für das Personalwesen, Claus Grobecker, und ich für den Senat und Gerd Tilsner mit Peter Garrelmann für den Gesamtpersonalrat trafen sich zu abendlicher Stunde, um die Knackpunkte zu besprechen. Das führte zum Durchbruch, und die Detailverhandlungen über den Interessenausgleich zwischen uns als Arbeitgeberseite und dem Gesamtpersonalrat für die Beschäftigten wurden fortgeführt.
Das Ergebnis war am Ende der langen Verhandlungen so austariert, dass beide Seiten mit Überzeugung feststellen konnten: ‚Es gibt keine Sieger, und es gibt keine Besiegten‘. Es gibt nur Gewinner. Diese Dienstvereinbarungen haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Umbau der bremischen Verwaltung in vielen Bereichen reibungsloser durch gesicherte Verfahren erfolgen konnte. Die Regelungen zum Personalausgleich und die zur Technikgestaltung sind noch heute vorbildlich. Aber auch die Vereinbarung zur Weiterbildung ist nach wie vor modern, ohne sie sind die Herausforderungen am Arbeitsplatz, die an das Personal gestellt wurden und werden, nicht zu bewältigen.“