Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mitbestimmung lohnt sich für beide Seiten - für die Arbeitgeber wie für die ArbeitnehmerInnen. Das ist die zentrale Schlussfolgerung nach 20 Jahren Dienstvereinbarungen von 1986. Und das ist allemal ein Grund zu feiern!
Im Gesamtpaket dieser Dienstvereinbarungen zur Organisations- und Personalentwicklung werden Rahmenbedingungen für eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten formuliert und es werden Entlassungen ausgeschlossen. Damit wird ein hohes Ausmaß an Verlässlichkeit und Sicherheit gewährleistet. Die enormen Veränderungen des bremischen öffentlichen Dienstes in den letzten 20 Jahren wurden auf der Grundlage dieser Dienstvereinbarungen ohne größere Reibungsverluste umgesetzt. Ängste und Verunsicherungen bei den Beschäftigten wurden weitestgehend vermieden. Die Umsetzung der Dienstvereinbarungen drückt aus, dass die Beschäftigten ernstgenommen und geachtet und nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden.
Die Dienstvereinbarungen ermöglichen eine stabile Mitbestimmung. Selbst in den Jahren schlimmster Gesprächslosigkeit zwischen Senat und Gesamtpersonalrat war das der Fall: Als die Roland Berger GmbH für teures Geld im bremischen öffentlichen Dienst ihr Unwesen trieb, um ihre Privatisie-rungsideologie koste es was es wolle durchzusetzen. Dennoch gab es mit der Verwaltung eine konstruktive Zusammenarbeit in Fragen dieser drei Dienstvereinbarungen mit tragfähigen Ergebnissen.
Die 86er Dienstvereinbarungen haben sich in der Praxis bewährt und sind heute so aktuell wie vor 20 Jahren. Sie werden auch in Zukunft für die Bewältigung der anstehenden Veränderungsprozesse eine wichtige Grundlage darstellen!
Und Handlungsbedarfe gibt es allemal. Das zeigen die Forderungen der Beschäftigten auf der großen Personalversammlung vom 28. Juni 2005: Die Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine zukunftsgerichtete Personalentwicklung sind dringend erforderlich. Auch wirksame Maßnahmen zur Gesundheitsförderung stehen in dem Katalog und vieles mehr.
Es ist gut, dass Bürgermeister Jens Böhrnsen eindeutig betriebsbedingte Kündigungen im bremischen öffentlichen Dienst ausgeschlossen und damit die Aussagen aus den Dienstvereinbarungen bestätigt hat. Doch ein völlig falsches Signal ist die gerade erfolgte Verschlechterung der Freistellungsregelungen nach dem Personalvertretungsgesetz. Sie muss unbedingt zurückgenommen werden. Denn wir brauchen handlungsfähige Interessenvertretungen, um die Herausforderungen in der Zukunft bewältigen zu können.
Mit kollegialen Grüßen
Edmund Mevissen