20 Jahre technologische Entwicklung und eine „Technik-Dienstver-einbarung“ der ersten Generation - wie konnte das gut gehen? Arbeitgeber und GPR haben eine Rahmenregelung geschaffen, die losgelöst von einzelnen Fachan-wendungen und Komponenten gemeinsame Zielsetzungen und Prozessverabredungen bei der Einführung von Technik beschreibt.
Die Vereinbarungen zur arbeitsplatz-bezogenen Anwendung der Technik wirken aus heutiger Sicht teilweise antiquiert, andererseits sind einige Aspekte wieder topaktuell. Terminals und mobile Datenerfassungsstationen heißen heute ThinClients, Handy und PDA. Was 1986 nur Offline möglich war, funktioniert heute Online.
Die Klauseln zur Berücksichtigung „des neuesten Standes der Technik“ und der „neueren arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ sorgen für Aktualität. Die zentralen Beschaffungslisten für alle Dienststellen haben sich als geeignetes Instrument zur Abstimmung zwischen Personalvertretung und Verwaltungsleitung bewährt und sichern Einheitlichkeit und Kompatibilität der Technikausstattung. Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten waren vorausschauend und haben inhaltlich die spätere EU-Richtlinie (90/270/EWG) zur Bildschirmergonomie vorweggenommen.
Bei der Einführung neuer IT-Verfahren muss ein hoher ergonomischer Anspruch, die Beteiligung der betroffenen MitarbeiterInnen und der Personalvertretung umgesetzt werden. Durch diese Vorgehensweise sind z.B. im Projekt Elektronischer Katalog eine Reihe von Verbesserungs-vorschlägen für die Anwendung definiert und durch die Projektleitung umgesetzt worden. Diese erwartet dadurch weniger Nachfragen bei der Hotline, weniger Fehler im elektronischen Bestellprozess und eine größere Arbeitszufriedenheit bei den Nutzerinnen und Nutzern.
Eine Erfolgsgeschichte ist die Umsetzung der qualifizierten Mischarbeit für die ehemaligen Schreibkräfte. Für sie wurden nach dem Prinzip sozialverträglicher und menschengerechter Arbeits- und Technikgestaltung zukunftssichere Arbeitsplätze mit qualifizierten Tätigkeiten geschaffen. Erreicht wurde dies durch eine parallele Organisations- und Personal-entwicklung, die von einer speziell dafür eingerichteten Clearingstelle unterstützt wurde.
Die Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen war trotz teilweise unterschiedlicher Auffassungen über die Jahre hinweg erfolgreich. Gemeinsam wurden die im Laufe der 20 Jahre notwendigen Lücken zwischen Dienstvereinbarung und technischem/organisatorischem Fortschritt geschlossen. Das geschah problemorientiert und mit Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten.
Gisela Schwellach
Heinrich Riehl
Heide Vathauer
Karen Vogel-Krawczyk