Auf Initiative des Gesamtpersonalrats hat der Senator für Finanzen das Antrags- und Erstattungsverfahren für Bildschirmarbeitsplatzbrillen neu geregelt. Zukünftig sind auch die Kosten für Mehrstärkenbrillen z.B. für Arbeiten am Bildschirm und Lesen der Vorlage zu erstatten. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass ein Augenarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin eine entsprechende Bildschirmbrille verordnet hat. Die vorausgehende Untersuchung muss auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführt werden. Bei Problemen bei der Bildschirmarbeit sollte daher die Personalstelle um eine entsprechende Veranlassung gebeten werden. Näheres hierzu auf www.gesamtpersonalrat.bremen.de.
Burkhard Winsemann