Dieser Tage in einer kleinen Runde mit Führungskräften der bremischen Verwaltung spreche ich den „Geburtstag“ der Dienstvereinbarung zur Weiterbildung an. Die Reaktionen meiner Gesprächspartner: „Ach, dieser angestaubte Klotz am Bein …!“ Wie das?
Ich habe in den vergangenen 20 Jahren eigener ressortübergreifender Praxis, aber auch im Blick auf die dezentralen Entscheidungsbereiche, Anwendungsprobleme oder gar negative Auswirkungen immer nur dann erlebt, wenn anstelle der beabsichtigten gestaltungsoffenen Auseinandersetzung destruktiv um Buchstaben gestritten wurde.
Dabei wurde - und wird offensichtlich teilweise immer noch - der gewichtige Beitrag einer zukunftsbezogenen Qualifizierung der Beschäftigten zur Lösung konkreter Personalstrukturprobleme verkannt. Die mit der Dienstvereinbarung angestrebten Ziele und Inhalte bilden nach wie vor einen weiten Rahmen, der nicht nur Veränderungen der inhaltlichen Programmvielfalt und ihrer wechselnden Themen, sondern auch neue methodische und konzeptionelle Gestaltungsprinzipien aufnehmen konnte. Dies reichte vom schlichten PC-Kurs, über Workshops und die beratungsintensive Begleitung von Organisationsentwicklungsprozessen bis hin zu ersten e-Learning-Ansätzen. Und es galt und gilt auch für Umschulungs- und Langzeitlehrgänge wie für die Aufstiegs- und Mobilitätsförderung. Ebenso erwies sich die Vereinbarung als höchst belastbare Grundlage beim Übergang von der klassischen angebotsorientierten Fortbildung hin zur konsequent bedarfsbezogenen Qualifizierungsplanung im Rahmen der Personalentwicklung.
Zentrales Merkmal ist ihre Prozess- und Kommunikationsorientierung - zum einen bezogen auf die individuelle Mitarbeiter-Vorgesetzten-Situation, zum anderen die interessengeleitete Abstimmung mit den Personalvertretungen, hier besonders mit dem Gesamtpersonalrat ressortübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen betreffend.
Beides erfordert konflikt- und dialogbereite Partner, die auf der Basis eines fachlich fundierten personalpolitischen Arbeitsprogramms gemeinsam die qualifikatorischen Probleme der Beschäftigten im bremischen öffentlichen Dienst angehen. Die Dienstvereinbarung über die berufliche Weiterbildung ist dabei weder Hemmschuh für innovative Entwicklungen noch bürokratisches Verregelungsinstrument für vergangenheitsselige Gutmenschen. Sie bleibt vielmehr ein grundlegendes Werkzeug für ein modernes, strategisch ausgerichtetes Personalmanagement, für das beide Vereinbarungspartner Verantwortung übernommen haben.
Rolf Kempf