Die elektronische Zeiterfassung (ELAZE) soll zukünftig dadurch vereinfacht werden, dass arbeitszeitrelevante Daten (Urlaub, Krankheit, Dienstreisen) direkt aus dem MiP, dem Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal übernommen werden. Die Dienstvereinbarung Grundsätze für die gleitende Arbeitszeit (pdf, 55.5 KB) wurde entsprechend angepasst.
Doppelte Eingaben werden so unnötig. Zudem wird es möglich, Änderungen am Arbeitszeitkonto über das MiP am eigenen PC einzugeben.
Mit der Änderung der Dienstvereinbarung konnte auch eine abschließende Regelung zur Kontrolle durch die Vorgesetzten getroffen werden. Diese erfolgt zukünftig ausschließlich über das MiP. Monatlich werden 15 % ELAZE-TeilnehmerInnen ausgewählt, in deren Daten der jeweils letzten 3 Monate der/die Vorgesetzte Einblick erhält. Die betroffenen Beschäftigten werden hierüber elektronisch benachrichtigt. Die Debatten über den Umfang einer Stichprobe gehören damit der Vergangenheit an.
Das neue Zeiterfassungssystem wird zunächst für 3 Monate in einigen ausgewählten Dienststellen pilothaft eingeführt. Nach Auswertung der Pilotphase ist der flächendeckende Einsatz geplant.
Ina Menzel