„Wer anständige Arbeit verlangt, muss auch Teilhabe ermöglichen“, sagte Bürgermeister Jens Böhrnsen am 8.12.2005 auf der Personalrätekonferenz des Gesamtpersonalrats. Wir erwarten, dass jetzt Taten folgen.
Die Regelungen des § 97 Bremisches Beamtengesetz bedürfen längst einer Reform. Das dort festgeschriebene Beteiligungsverfahren (Anhörung) ermöglicht den betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie ihren Gewerkschaften keine Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der Arbeits- und Einkommensbedingungen. Die aktuelle Form der Anhörung hat den Charakter des „kollektiven Bettelns“ oder „Vortrags bei Hofe“.
Im Rahmen der erforderlichen Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Föderalismusreform und der neuen Gesetzgebungskompetenzen für die Bremische Bürgerschaft erwarten die Beamtinnen und Beamten eine deutliche Verbesserung ihrer Situation. Vor diesem Hintergrund hat eine Arbeitsgruppe des DGB Bremen - der VertreterInnen von ver.di, GEW und GdP angehören - Vorschläge erarbeitet, wie ein echtes Verhandlungsrecht für Beamtinnen und Beamte auf einer verfassungsrechtlich sicheren Grundlage normiert werden kann.
Wesentliche Bestandteile sind ein partnerschaftlich geprägtes Beschäftigungsverhältnis, die Teilhabe an den Erfolgen der erbrachten Leistungen, sowie gesetzlich festgelegte Verhandlungsrechte für organisierte Beamtinnen und Beamte und ihre Gewerkschaften. Verträge, die im Beamtenrecht verankert werden müssen, regeln die Gestaltung der Arbeits- und Bezahlungsbedingungen. Der Gesetzgeber regelt zukünftig nur noch die Tatbestände, die verfassungsrechtlich zwingend vorgeschrieben sind.
Der Entwurf des DGB wird aktuell mit Vertretern der Parteien diskutiert und wir erwarten noch vor den Bürgerschaftswahlen Aussagen darüber, was sie bereit sind, in die Tat umzusetzen.
Yasmina Wöbbekind
Horst Göbel
Manfred Soboll