Gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten haben die Interessenvertretungen durchgesetzt bei der Überleitung der bremischen IT-Dienstleister Fidatas und ID Bremen zum in Bremen neu gegründeten Standort von Dataport. Dataport ist eine aus dem Zusammenschluss der IT-Dienstleister der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg hervorgegangene Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein. An Dataport beteiligen sich mittlerweile auch Mecklenburg-Vorpommern und die Freie Hansestadt Bremen.
Für die Beschäftigten wurden insbesondere die Freiwilligkeit des Übergangs, Besitzstandswahrung und Rückkehrrecht bei Wegfall der Aufgaben im Standort Bremen gesichert. Auf dieser Grundlage sind fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fidatas und ID Bremen zu Dataport gewechselt.
Diese Verlagerung des gesamten Großrechnerbereichs mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte leider nicht verhindert werden - trotz erheblicher Bedenken, die Gesamtpersonalrat und die Interessenvertretungen der Fidatas und der ID Bremen geltend machten. So wurden wichtige, technikge-stützte Aufgaben des bremischen öffentlichen Dienstes, die mit Hilfe von Großrechnerverfahren durchgeführt werden, an die Firma Dataport verkauft/übergeben - beispielsweise unsere Gehalts- und Besoldungsabrechnung und ihre Zahlbarmachung oder Angelegenheit des Einwohnermeldewesens. Eine Zusammenführung der beiden IT-Dienstleister unter alleiniger bremischer Hoheit hätte deutlich bessere Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, so unsere Kritik.
Eine Arbeitsgruppe beim Senator für Finanzen prüft derzeit, ob weitere IT-Aufgaben, ggf. mit Personal auf Dataport übertragen werden können. Der Gesamtpersonalrat begleitet diese Arbeitsgruppe kritisch. Wir können uns nur schlecht vorstellen, wie die MitarbeiterInnen im bremischen öffentlichen Dienst bei ihrer Aufgabenerledigung am PC von externen BeraterInnen über eine telefonische Hotline und nicht mehr von den AdministratorInnen vor Ort unterstützt werden sollen.
Doris Hülsmeier
Burckhard Radtke