Der neue Senat soll nach dem Willen der Koalitionsparteien an dem Finanzrahmen festhalten, der im vergangenen Jahr als Anlage zur Verfassungsklage auf weitere Sanierungshilfen nach Karlsruhe übermittelt worden war. Höhere Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen (v.a. bei den Sozialleistungen) sind nach den Eckwertbeschlüssen des Senats zu den Haushalten 2008/09 allerdings nicht mehr ausgeschlossen. Auf jeden Fall soll aber im Jahr 2009 ein ausgeglichener Primärhaushalt erreicht werden. Das hieße, dass Bremen ohne Berücksichtigung der erdrückenden Zinslasten keine neuen Kredite aufnehmen müsste.
Die Einhaltung dieser Zielsetzung wird in der bremischen Politik durchweg als zwingende Voraussetzung für einen Erfolg der Verfassungsklage angesehen. Allerdings sind schon zwischen 1995 und 2004 die von der Finanzplanung vorgesehenen Daten und damit die Haushaltssanierung meilenweit verfehlt worden, vor allem weil außerbremische Einflussfaktoren wie die schwache Konjunktur und die Steuerpolitik sich nicht wie vorgesehen verhielten. Solche externen Faktoren können auch zukünftig wirken. Auch kann niemandem daran gelegen sein, dass Bremen seine Kürzungsziele um jeden Preis durchdrückt. Denn die vorgesehenen Mittel reichen hinten und vorne nicht, um ein Mindestmaß an öffentlichen Dienstleistungen unter akzeptablen Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten. Damit würde die Entwicklung Bremens und der ganzen Region beeinträchtigt und auf lange Sicht neuer Sanierungsbedarf heraufbeschworen.
Für die Personalausgaben sind in der Planung zwar nominal Steigerungen um rund 1% jährlich vorgesehen. Doch dies reicht wegen der erheblich steigenden Zahl der VersorgungsempfängerInnen nicht einmal aus, um den Zuwachs der Versorgungsausgaben zu finanzieren. Die Ausgaben für die Dienstbezüge der aktiven Beschäftigten sollen daher kontinuierlich sinken.
Der neue Senat wird also weiterhin an allen Fronten Druck auf die Personalausgaben machen. Die nochmalige Beschleunigung des Personalabbaus, die die Große Koalition für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen hatte, will die neue Koalition lediglich modifizieren. VertreterInnen von SPD und Grünen hatten vor der Bürgerschaftswahl (unter anderem in der Personalrätekonferenz am 15. März) erklärt, die pauschalen Personalkürzungen per PEP-Quote könnten mit Blick auf den bereits erfolgten Stellenabbau und die zu erfüllenden Aufgaben so nicht weitergeführt werden. Statt einer einheitlichen PEP-Quote soll es deshalb zukünftig vier geben, die über die gesamte Kernverwaltung betrachtet wiederum durchschnittlich 2% Personalkostenkürzungen pro Jahr ergeben:
Auch die Kitas werden finanziell so ausgestattet, dass sie kein Personal abbauen müssen. Die anderen Eigenbetriebe und Sonderhaushalte müssen sich hingegen darauf einstellen, dass durch sinkende Entgelte und Zuschüsse aus dem Haushalt vergleichbare Personalkürzungen wie im Kernhaushalt erzwungen werden.
Es bleibt also beim Rasenmäherprinzip, neu ist nur die Schnitthöhenverstellung. Welche Spielräume nach den erheblichen Personalkürzungen der letzten Jahre in den einzelnen Dienststellen tatsächlich noch bestehen, bleibt dabei leider außer acht. Die Koalition setzt auf das Prinzip Hoffnung sowie ein intensiviertes Personalmanagement. Dazu sollen Maßnahmen zur Förderung der Mobilität der Beschäftigten und eine stärkere Ausrichtung der internen Fortbildung auf die Bedarfe der Dienststellen gehören. Auch eine Gesundheitsberichterstattung mit Fehlzeitenstatistik soll aufgebaut werden.
Selbst mit dem völligen Verzicht auf Neueinstellungen beim Ausscheiden von KollegInnen wird es in vielen Fällen nicht möglich sein, die Personalabbauvorgaben einzuhalten. Es muss mit der Entstehung neuer „Personalüberhänge“ gerechnet werden. Einmal mehr zeigt sich: „Personalüberhänge“ sind rein rechnerische Folgen überzogener Personalabbauvorgaben. Immerhin hat der Präsident des Senats, Jens Böhrnsen, in der Personalrätekonferenz am 21. Juni unmissverständlich klargestellt, dass es betriebsbedingte Kündigungen mit ihm nicht geben werde.
Neben dem Personalabbau sollen auch zukünftig die Einkommen im öffentlichen Dienst für die Kürzungsziele des Senats herangezogen werden. So soll die zum 1.1.2008 in Kraft tretende TV-L-Tariferhöhung um 3% nur zum Teil auf Besoldung und Versorgung übertragen werden: Eine Erhöhung um 1,9% ist jetzt zum 1. Oktober 2008 vorgesehen, ein Jahr später soll die Besoldung nochmals um 1% steigen; für die Pensionen hält der Senat diesen zweiten Schritt noch offen. Damit bleiben die Haushaltseckwerte bereits deutlich hinter dem in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Erhöhungsvolumen zurück. Weiter ist geplant, die Pensionsgrenze auf 67 Jahre anzuheben. Von der zunächst diskutierten Anhebung der Altersgrenze in den Vollzugsdiensten auf 64 Jahre ist die Koalition indes wieder abgerückt und will nun bei der Polizei eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf freiwilliger Basis um bis zu 5 Jahre ermöglichen.
Positiv liest sich, dass Mitbestimmung und MitarbeiterInnenbeteiligung von der Koalition als wichtige Voraussetzungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse angesehen werden. Auch sollen die Mitbestimmungsrechte nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz erhalten bleiben und zudem das Verwaltungsreformabkommen von 1997 erneuert werden.
Burkhard Winsemann