3. Dezember 1957 - Das Bremische Personalvertretungsgesetz (BremPVG) tritt in Kraft. Durch Volksentscheid war 1947 die Mitbestimmung in der Bremischen Landesverfassung verankert worden. Jetzt wurde sie für die öffentlichen Dienststellen und Betriebe in Gesetzesform gegossen.
Von Anfang an gab es dabei die politische Auseinandersetzung, ob man den Beschäftigten das Recht auf Mitbestimmung einräumen sollte oder lediglich eine Beteiligung. Der Senat wollte immer das letzte Wort behalten. Doch wie schon die BürgerInnen beim Volksentscheid von 1947 bestand diesmal auch das Parlament darauf, dass die KollegInnen im öffentlichen Dienst eine gleichberechtigte Mitbestimmung erhielten. Der Senat muss seitdem die Macht im öffentlichen Dienst mit den Personalräten teilen. Nur in Angelegenheiten der BeamtInnen und in Organisationsfragen bleibt ihm ein Letztentscheidungsrecht.
Bis heute - 50 Jahre danach - konnten die Beschäftigten mit ihren Gewerkschaften und mit vielen Verbündeten diese Mitbestimmungsrechte gegen viele Angriffe verteidigen. 1959 musste sie sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigen. 1994 gab es eine parlamentarische Anhörung mit dem Ziel, das BremPVG zu verschlechtern. 14.000 Unterschriften zeigten, wie wichtig den KollegInnen ihre Mitbestimmungsrechte sind. Das Gesetz wurde nicht geändert!
In dieser Legislaturperiode hat die neue rot/grüne Koalition versichert, dass sie zur Mitbestimmung stehe. Auch die CDU erklärte vor der Wahl, das BremPVG nicht ändern zu wollen. Von dem Vorhaben des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer, Bremen zur Hauptstadt der Mitbestimmung zu erklären, sind wir zwar noch ein gutes Stück entfernt, aber wir können mit einigem Stolz feststellen, dass das BremPVG breit getragen wird und dass es sich in der Praxis bewährt hat.
Auf die nächsten 50 Jahre!
Peter Garrelmann