2008 wird für die Tarifsituation im bremischen öffentlichen Dienst wieder ein spannendes Jahr. Zunächst werden ab Januar bundesweit im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Tabellenentgelte zum TV-L um 2,9 % erhöht und auf volle 5 Euro aufgerundet. Diese Erhöhung ist Teil der Vereinbarungen mit den Ländern zur Einführung des TV-L im Jahr 2006. Die Erhöhung gilt nicht nur für die regulären Stufen der Entgelttabelle, sondern auch für die überleitungsbedingten Zwischen- und Endstufen, so dass alle unter den TV-L fallenden Beschäftigten davon profitieren. Darüber hinaus steigen zum 1. November alle Beschäftigten, die sich in einer individuellen Zwischenstufe befinden, in die betragsmäßig nächst höhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf.
Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben wir die Entgelttabellen zum TVöD zum 31.12.2007 gekündigt. ver.di fordert gemeinsam mit der GEW und der GdP eine Entgelterhöhung um 8 %, mindestens aber 200 Euro. Eine vor dem Hintergrund der positiven Wirtschaftsentwicklung, der steigenden Inflationsrate und dem Nachholbedarf im öffentlichen Dienst vollauf berechtigte Forderung. Die ersten beiden Verhandlungsrunden mit den kommunalen Arbeitgebern im Januar haben bereits gezeigt, dass wir vor einer der härtesten Tarifauseinandersetzung stehen. Die Arbeitgeber sind, wenn überhaupt, nur zu völlig unzureichenden Einkommenserhöhungen unterhalb von 3 % bereit und verknüpfen dies auch noch mit einer Forderung nach Arbeitszeitverlängerung. Darüber hinaus wollen sie auch noch die Erhöhung nur zum Teil tabellenwirksam werden lassen und stattdessen den sog. „Leistungstopf“ nach § 18 TVöD weiter anheben. Nach allem ist damit zu rechnen, dass wir zur Durchsetzung unserer Forderungen zum Arbeitskampf aufrufen müssen.
Leider noch immer nicht entschieden ist die Frage, welches Tarifrecht in Bremen für welche Beschäftigtengruppen gelten soll. Obwohl es weder sozialversicherungsrechtlich noch in den neuen Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst eine Unterscheidung nach den bisherigen Statusgruppen der Arbeiterinnen und Arbeiter bzw. der Angestellten mehr gibt und jetzt auch das Bremische Personalvertretungsgesetz neben der Gruppe der Beamtinnen und Beamten nur noch die einheitliche Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsieht, gelten in Bremen noch zwei verschiedene Tarifwerke:
Für die bisherigen Arbeiterinnen und Arbeiter das kommunale Tarifrecht (TVöD) und für die bisherigen Angestellten das Ländertarifrecht (TV-L). Wir haben hierzu gefordert, dass – mit Ausnahme der Lehrkräfte und der Beschäftigten an Hochschulen – grundsätzlich für alle Beschäftigten der TVöD gelten soll. Das hierzu im Januar letzten Jahres erarbeitete Sondierungsergebnis ist von der Senatorin für Finanzen nicht angenommen worden. Wir haben deshalb vorgeschlagen, als Vorabregelung die Beschäftigten der kommunalen Eigenbetriebe in den TVöD überzuleiten. Dieses Angebot ist von der Finanzsenatorin angenommen, aber noch nicht umgesetzt worden.
Auch in diesem Punkt wird es daher notwendig sein, unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.