Die Umorganisationsprozesse im Liegenschaftswesen in der Vergangenheit mit Unterstützung der externen Beratungsunternehmen McKinsey und Roland Berger auf der Basis einer unverhohlenen Privatisierungsideologie haben nicht zu einer Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung beigetragen sondern eine Vielzahl von Problemen erst erzeugt. Der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Interessenvertretungen haben dabei Position für ihre Vorstellungen einer Organisation innerhalb des öffentlichen Dienstes bezogen und die Belange der Beschäftigten immer wieder eingebracht. So konnten sie die weitestgehenden Privatisierungsabsichten verhindern und im Umsetzungsprozess sozialverträgliche Lösungen erreichen.
Nun soll das bremische Liegenschaftswesen erneut umgestaltet und zum 1.1.2009 in einer Einheit zusammengefasst werden. Damit will man Schnittstellen- und Steuerungsprobleme verringern. Das ist das wichtigste Zwischenergebnis des Staatsräte-Lenkungsausschusses zur Neuordnung des Immobilienmanagements. Der Beschluss bezieht sich bisher allerdings nur auf den Eigenbetrieb GTM und die Gesellschaften GBI und FMB*.
Der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Interessenvertretungen der betroffenen Dienststellen und der GBI begrüßen in einer Stellungnahme die Absicht der rot/grünen Koalition, den Liegenschaftsbereich neu zu ordnen. Dabei fordern sie eine weitgehende Rückführung der Aufgabenstellung in den öffentlichen Dienst. Vorrang vor Pilotprojekten für neue Organisationsmodelle müsse die sorgfältige Ausarbeitung einer dauerhaft tragfähigen Lösung haben.
Inwieweit andere gebäudebezogene Aufgaben, insbesondere die Eigenreinigung, in die neue Einheit integriert werden sollen, muss noch geklärt werden. Die Bereitschaft weiterer Bereiche, ebenfalls in die Einheit zu wechseln, wird nicht zuletzt davon abhängen, ob die Rechtsform die Sicherheit der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen und Bezahlung garantiert.
Der Lenkungsausschuss hat über die Rechtsform der neuen Einheit noch nicht entschieden, aber erkennen lassen, dass er an Stelle eines Eigenbetriebes vorzugsweise eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Immobilienmanagement betrauen möchte. Klar ist zumindest, dass eine private Rechtsform (GmbH) nicht in Betracht kommt, weil deren Leistungen (wie bisher schon die der GBI) mit 19 % Umsatzsteuer belastet würden.
Der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Interessenvertretungen setzen sich übereinstimmend für einen Eigenbetrieb ein, weil diese Rechtsform die arbeits- und tarifrechtlichen Besitzstände der von der Neuorganisation betroffenen Beschäftigten sichert und somit Unsicherheiten vermeidet.
Sollte dennoch die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts angestrebt werden, müsste aus Sicht der Beschäftigten durch das Errichtungsgesetz gewährleistet werden, dass die für die Anstalt tätigen Beschäftigten genau so gestellt werden wie sie es in einem Eigenbetrieb wären. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Anstalt von vornherein so konzipiert wird, dass die Personalhoheit unmittelbar bei der Freien Hansestadt Bremen verbleibt.
Der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Interessenvertretungen erwarten, dass eine Klärung der Rechtsformfrage im Einvernehmen mit ihnen im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens erfolgt.
Burkhard Winsemann