Um es gleich vorweg zu sagen: Wir halten überhaupt nichts von Absichten einiger ArbeitgebervertreterInnen, die Beschäftigten in den Konkurrenzkampf um Prämien und Zulagen zu schicken. Wir halten stattdessen die Stärkung von Kooperation bei den Beschäftigten für nachhaltig und zukunftsträchtig im Sinne von Guter Arbeit.
Es ist erwiesen: Motivation durch Geld macht eine Motivation aus Arbeitsfreude und Sinnstiftung kaputt. Alles dreht sich dann nur noch ums Geld. Machen wir uns doch nichts vor: Die Prämien und Zulagen gehen sowieso an die smarten Lieblinge. Nicht an die Kollegin aus der Poststelle, deren Arbeit unverzichtbar ist, aber eher im Verborgenen stattfindet. Nicht an den leistungsgeminderten Kollegen, der mit seinem Handicap sich immer wieder selbst übertrifft. Nicht an die teilzeitbeschäftigte Mutter zweier kleiner Kinder, die ihre Arbeit engagiert erledigt und durch die familiären Anforderungen engen Grenzen hinsichtlich von Flexibilität unterliegt. Gar nicht zu reden von den Kranken.
Man kann doch ein gerechtes System zur Bewertung installieren - sagen manche. Selbst wenn das möglich wäre, was für einen immensen Aufwand würde das erfordern! Die Verwaltung wäre mit sich selbst beschäftigt.
Einige ArbeitgebervertreterInnen haben ihre Position zur Prämienverteilung sehr deutlich ausgedrückt: Erfüllung der Aufgaben in der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit, nein, das reicht nicht für ein Leistungsentgelt. Was denn dann? Unbezahlte Mehrarbeit? Der Arbeits- und Gesundheitsschutz lässt grüßen.
Wir freuen uns über gute Leistungen. Kooperation fördert gute Leistung systematisch und nimmt alle Beschäftigten mit. Konkurrenz um Prämien hingegen spaltet die Belegschaft systematisch.
In diesem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass die Mittel für das Leistungsentgelt mit dem Dezembergehalt an alle Beschäftigten jeweils in Höhe von 12 % des Septembergehaltes ausgezahlt werden. Denn: Alle Beschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes arbeiten gut.
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L) ist das sog. Leistungsentgelt eingeführt worden. Die Mittel für das Leistungsentgelt speisen sich aus „einbehaltenem“ Entgelt der Tarifbeschäftigten (wegfallende Besitzstände, gekürzte Sonderzahlungen etc.).
TVöD und TV-L regeln den Umgang mit Leistungsentgelt unterschiedlich:
Nach dem TV-L wird ohne weitere Regelungen im Dezember jeweils 12% des Septembergehaltes an die Tarifbeschäftigten ausgezahlt.
Für den Bereich des TVöD ist eine einvernehmliche Dienstvereinbarung zur Regelung des Leistungsentgelts abzuschließen, andernfalls wird der Auszahlungsbetrag im Dezember 2008 einmalig auf 6% des Septembergehaltes halbiert. Um diese Kürzung zu verhindern, hat der Gesamtpersonalrat der Senatorin für Finanzen bereits 2007 innerhalb der geforderten Frist eine Dienstvereinbarung für den Bereich des TVöD vorgeschlagen, der eine Gleichstellung mit den Tarifbeschäftigten des TV-L vorsieht. Lange Zeit haben wir nichts gehört. Erst jetzt, bei der Personalräteversammlung am 25.9.2008, hat Bürgermeister Jens Böhrnsen uns zugesichert, dass hinsichtlich des Umgangs mit dem Leistungsentgelt für die Beschäftigten im Bereich des TVöD eine Gleichstellung mit den Beschäftigten im TV-L erfolgen soll. Das begrüßen wir sehr.
Doris Hülsmeier