Die Eigenreinigung der bremischen Verwaltung hat endlich wieder eine Zukunft. Sie wird zusammengefasst und in die neue Einheit integriert, die sich ab 1.1.2009 um die bremischen Immobilien kümmern soll. Nach 15 Jahren Einstellungsstopp und einem langen Kampf der Raumpflegerinnen und des Gesamtpersonalrats für bessere organisatorische Rahmenbedingungen wird damit ein wesentlicher Schritt gemacht, um die Eigenreinigung mindestens auf dem derzeitigen Stand zu erhalten und womöglich wieder auszubauen. Dies ermöglicht eine direktere Steuerung der Personalentwicklung und lässt auch ein professionelleres Management und damit eine effektivere Arbeitsweise der Eigenreinigung erwarten. Damit könnten die Kosten der Innenreinigung mittelfristig sinken, ohne den Irrweg der Fremdvergaben auszuweiten, der vielfach mit unzureichender Reinigungsqualität und einem wenig pfleglichen Umgang mit den Gebäuden verbunden ist.
Die Bremische Bürgerschaft hat Anfang Juli erstmals die Gesetzentwürfe zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts für das Immobilienmanagement beraten und wird das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im November abschließen. In der [ABKAöR;Anstalt öffentlichen Rechts;de] werden neben der Eigenreinigung der Eigenbetrieb [ABKGTM;Gebäude- und TechnikManagement] sowie die Gesellschaften [ABKGBI;Gesellschaft für Bremer Immobilien mit beschränkter Haftung] und [ABKFMB;Facility Management Bremen Gesellschaft mit beschränkter Haftung] aufgehen*.
Die Anstalt wird zwar rechtlich selbstständig sein, aber keine Arbeitgeber- oder Dienstherreneigenschaft haben. Die Kolleginnen und Kollegen bleiben (bzw. werden) damit Bedienstete der Freien Hansestadt Bremen. Damit wird eine wichtige Forderung des Gesamtpersonalrats erfüllt.
Zwischen [ABKver.di;vereinte Dienstleistungsgewerkschaft] und Kommunalem Arbeitgeberverband wurde vereinbart, dass für alle ArbeitnehmerInnen der Anstalt der [ABKTVöD;Tarifvertrag öffentlicher Dienst] gelten wird. Für die meisten KollegInnen wird sich damit tariflich nichts ändern; für einige wird dies eine Verbesserung bedeuten. Nach dem Entwurf eines Personalüberleitungsvertrages, der zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Gesellschaften [ABKGBI;Gesellschaft für Bremer Immobilien mit beschränkter Haftung] und [ABKFMB;Facility Management Bremen Gesellschaft mit beschränkter Haftung] geschlossen werden soll, werden alle bisher erworbenen Rechte und Besitzstände der derzeit noch dort beschäftigten KollegInnnen mitgenommen, so dass sich auch hier keine Verschlechterungen ergeben werden.
Einzelne Kritikpunkte gibt es aber immer noch. So fehlen noch Regelungen, damit vorhandene Kapazitäten der Eigenreinigung auch ausgeschöpft werden können. Die Dienststellen müssen verpflichtet werden, Reinigungsleistungen ausschließlich bei der Anstalt einzukaufen. Dies muss durch haushaltsrechtliche Regelungen unterstützt werden.
Unterdessen werden in Arbeitsgruppen organisatorische Einzelheiten der Zusammenführung der Betriebe geklärt. Eine paritätisch besetzte Beratungskommission soll dafür sorgen, dass personelle Probleme und Konflikte fair geregelt werden.
Der Gesamtpersonalrat und die Interessenvertretungen der betroffenen Dienststellen und Betriebe haben der Arbeitgeberseite den Entwurf einer Vereinbarung vorgelegt, die Grundsätze für eine umfassende Mitarbeiterbeteiligung bei der Zusammenführung des Immobilienmanagements regelt. In ersten Gesprächen hat die Senatorin für Finanzen eine grundsätzliche Bereitschaft zu einer solchen Vereinbarung erkennen lassen.
Heidi Adler
Burkhard Winsemann
GTM = Gebäude- und TechnikManagement
GBI = Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH
FMB = Facility Management Bremen GmbH