Durch die Föderalismusreform I ist es notwenig geworden, das Beamtenrecht auf Landesebene weiterzuentwickeln. Der Bremer Senat hat sich entschieden, die weiteren Entwicklungen im Einklang mit den vier norddeutschen Bundesländern zu betreiben und hat die Abstimmungsprozesse mit den anderen Ländern inzwischen abgeschlossen.
Der Senat verfolgt das Ziel, ein neues bremisches Beamtengesetz und die Laufbahnverordnung noch in den ersten Monaten dieses Jahres in Kraft treten zu lassen.
Die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind bereits frühzeitig mit eigenen Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Beamtenrechts an Politik und Senat herangetreten. Ihnen war insbesondere wichtig, das demokratische Prinzip auch im Beamtenrecht durch „Verhandeln statt Verordnen“ zu stärken. Das sichert stärkere Einflussmöglichkeiten auf die Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Wahrung der verfassungsrechtlichen Anforderungen. Nach den vielen Jahren einer Stagnation bzw. einer Rückorientierung im Beamtenrecht könnte damit den bremischen Beamtinnen und Beamten wieder ein positiver Ausblick und mehr Motivation vermittelt werden. Gleichzeitig könnte damit eine deutliche Aufwertung der rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.
Die uns bekannten Vorlagen vermitteln jedoch den Eindruck, dass der Senat die Chancen für eine neue Ausrichtung des Beamtenrechts nur sehr geringfügig nutzen will. Eine Weiterentwicklung des Beamtenrechts soll im Wesentlichen durch eine Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen und Laufbahngruppen stattfinden.
Ausgerechnet beim Pensions-
alter überlegt der Senat - in Anlehnung an die rentenrechtlichen Regelungen - eine Erhöhung. Es werden sogar die erst vor kurzem vorgenommenen Anpassungen im Polizeibereich wieder in Frage gestellt. Auch der Grundkonsens zu den belastenden Arbeitsbedingungen im Justizvollzug sowie bei der Feuerwehr und der dadurch erforderliche frühere Zeitpunkt der Pensionierung wird aufgegeben.
Soll dies die neue gesellschaftliche Perspektive sein: Lehrerinnen und Lehrer mit 67 Jahren junge Menschen unterrichten zu lassen, Feuerwehrleute noch mit 62 Jahren in den Einsatz zu schicken, Polizistinnen und Polizisten noch mit 62 Jahren Demonstrationen begleiten zu lassen oder Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in publikumsintensiven Bereichen noch mit 67 Jahren belastende Arbeitsbedingungen ertragen zu lassen?
Diese Bilder entziehen sich der Vorstellungskraft. Das darf keine Realität im bremischen öffentlichen Dienst werden.
Ganz unterlassen ist der von den Gewerkschaften geforderte Ansatz „Verhandeln statt Verordnen“. Der Senat plant die Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsrechte der Interessenverbände. Diese Beteiligungen lassen aber leider nur geringen Einfluss zu („Vortrag bei Hofe“).
Mit seinen bisherigen Überlegungen bleibt der Senat erheblich hinter seinen Möglichkeiten zurück und enttäuscht die Erwartungen. Die Chance für ein neues, aufgeklärtes Verständnis des Beamtenrechts wird vertan. Gerade im Zuge der grundgesetzlichen Forderung nach einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts und der Abkehr von überalterten Vorstellungen zum Beamtentum muss eine Umsetzung der gewerkschaftlichen Forderungen möglich sein!
Burckhard Radtke