Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Tarifauseinandersetzung mit den Ländern haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes nach zwei bundesweiten Warnstreikwellen und vielen weiteren örtlichen Warnstreiks - so am 13. Februar 2009 in Bremen mit über 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern - in der 4. Verhandlungsrunde am 1. März 2009 eine Einigung erzielen können. Sie gilt im bremischen öffentlichen Dienst für die Beschäftigten, die nach bisherigem Tarifrecht als Angestellte gelten, mit Ausnahme der kommunalen Eigenbetriebe. Die wesentlichen Punkte der Einigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind:
Außerdem enthält die Tarifeinigung eine Reihe von Änderungen des Manteltarifrechts im Hinblick auf Fragen, die noch aus der Überleitung aus dem BAT offen waren (sog. „Restanten“).
Mit dieser Tarifeinigung konnte der Anschluss an die Tabellenwerte des TVöD für 2009 erreicht und eine soziale Komponente durchgesetzt werden. Die Vereinbarungen zur Entgeltordnung stellen einen deutlichen Fortschritt - insbesondere gegenüber der Situation bei den kommunalen Arbeitgebern - dar. Auch konnte der Irrweg des Leistungsentgelts durch den Einbau des hierfür vorgesehenen Volumens in die monatlichen Tabellenentgelte beendet werden. Insgesamt ist mit dieser Tarifeinigung vor dem Hintergrund des deutlich verbesserungsfähigen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in den Länderverwaltungen ein gutes Ergebnis erreicht worden.
Dieses Ergebnis muss jetzt zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen übertragen werden. Diese Forderung haben wir auch für Bremen an den Senat gerichtet. Hier wird es darauf ankommen, der berechtigten Forderung mit Aktionen der Beamtinnen und Beamten Nachdruck zu verleihen.
Mit freundlichen Grüßen
Onno Dannenberg
Tarifkoordinator
ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen