Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) fehlt noch ein wesentlicher Bestandteil: Die Regelungen zur Eingruppierung einschließlich der Tätigkeitsmerkmale - kurz: die Entgeltordnung. Die Entgeltordnung soll als einheitliche Regelung die unterschiedlichen Vorschriften für die bisherigen Statusgruppen der Angestellten [Vergütungsordnung] und der Arbeiterinnen und Arbeiter [Lohngruppenverzeichnisse] ablösen. Während der Verhandlungen über den TVöD im Jahr 2005 und über den TV-L im Jahr 2006 bestand zwischen den Tarifvertragsparteien Einigkeit darüber, dass diese schwierige Aufgabe nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Tarifverträge abgeschlossen werden kann. Sie hatten sich deshalb vorgenommen, dies innerhalb der nächsten zwei Jahren zu erledigen. Für die Zwischenzeit wurde vereinbart, dass die bisherigen Eingruppierungsregelungen mit bestimmten Maßgaben weiter anzuwenden sind. Da die Zweijahresfrist schon Ende 2007 bzw. Ende 2008 abgelaufen ist, stellt sich die Frage nach dem Stand der Verhandlungen zur Entgeltordnung.
Im Bereich des TVöD haben sich die kommunalen Arbeitgeber (VKA) erst im Herbst 2007 zur Aufnahme von Verhandlungen über die Entgeltordnung bereit erklärt. Das von
ver.di entwickelte Modell hierzu haben die Arbeitgeber abgelehnt. Auch die ver.di-Forderung nach Weitergeltung der Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege fand keine Zustimmung. Im Rahmen der Tarifrunde 2008 haben wir dann mit der VKA vereinbart, dass nach Abschluss der Tarifrunde insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die Eingruppierung übergangsweise neu geregelt wird. Dadurch sollten die im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes besonders hohen Verluste im Vergleich zum BAT durch den Wegfall der Aufstiege und der Vergütungsgruppenzulagen für neu eingestellte Beschäftigte aufgefangen werden. Hier konnten wir am 27. Juli 2009 nach mehrwöchigen Streiks eine Tarifeinigung mit der VKA erzielen, die zwei Bereiche umfasst: Zum einen werden Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung getroffen. Zum anderen wird ab 1. November 2009 für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine besondere Entgelttabelle gelten, die gegenüber der TVöD-Tabelle z.T. deutlich höhere Beträge enthält. Die Tätigkeitsmerkmale selber bleiben allerdings unverändert.
Bei den Verhandlungen über die Entgeltordnung insgesamt hat es keine Fortschritte gegeben. Die Entwürfe der kommunalen Arbeitgeber können für uns keine Verhandlungsgrundlage sein. Sie beabsichtigen darin, die Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege endgültig abzuschaffen und damit das Eingruppierungsniveau dauerhaft abzusenken. Außerdem wollen die Arbeitgeber bei den allgemeinen Eingruppierungsregelungen zum Teil deutliche Verschlechterungen durchsetzen. Wir müssen uns deshalb auf eine harte Auseinandersetzung einstellen, die das Engagement aller Kolleginnen und Kollegen erfordern wird.
Im Bereich der Länder (TV-L) haben wir im Rahmen der Tarifrunde 2009 mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) vereinbart, dass unverzüglich nach den Sommerferien Verhandlungen zur Entgeltordnung (einschließlich des Lehrerbereichs) aufgenommen werden. Grundlage hierfür sollen die allgemeinen und zusätzlichen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung und des Lohngruppenverzeichnisses der Länder sein. Daneben soll in ausgesuchten Verwaltungen versuchsweise das
ver.di-Modell zur Entgeltordnung erprobt werden. Die Erprobung soll zunächst ohne Eingruppierungswirkung für die Beschäftigten nur die Kosten des Entgeltmodells ermitteln.
Onno Dannenberg
Tarifkoordinator ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen