Im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform I trat am 1.9.2006 eine Änderung des Grundgesetzes in Kraft. Damit ging eine weitgehende Regelungskompetenz vom Bund auf die Länder über. Die Grundgesetzänderung wurde vom DGB und den Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP stark kritisiert. Durch den entstehenden Konkurrenzkampf unter den Ländern sind besonders die Beamtinnen und Beamten betroffen, da die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht vollständig auf die Länder übertragen wurde.
An die Stelle des bisherigen Beamtenrechtsrahmengesetzes trat das Beamtenstatusgesetz. Darin sollte der Bund die beamtenrechtlichen Grundstrukturen festlegen, um eine einheitliche Anwendung des Dienstrechts zu gewährleisten. Von der Befugnis „Statusrechte und -pflichten“ für die Landes- und Kommunalbeamten zu regeln, macht der Bund allerdings nur sparsam Gebrauch. Den Ländern werden überall weitgehende Spielräume zur Ausgestaltung eingeräumt.
Die Regierungsfraktionen in der Bremischen Bürgerschaft haben es verpasst, bei der Neuordnung des Bremer Beamtenrechts mehr Mitbestimmung und demokratische Strukturen zu verankern. Den Gestaltungsspielraum des Artikels 33 des Grundgesetzes, das Beamtenrecht weiterzuentwickeln, haben sie nicht genutzt.
Trotz vorheriger Zusagen und Solidaritätsbekundungen lehnten SPD und Grüne einen Gesetzentwurf des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes ab. Gegen den Entwurf des DGB, der vorsah, die Beschäftigungsbedingungen von Beamtinnen und Beamten künftig auch durch öffentlich-rechtliche Verträge auf dem Verhandlungswege gestalten zu können, machten sie verfassungsrechtliche Bedenken geltend.
Aus der Sicht der Gewerkschaften ist die Neuregelung erheblich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In den weitaus überwiegenden Bestandteilen des neuen bremischen Landesbeamtengesetzes werden bisherige bestehende Regelungen fortgeschrieben. Der Senat hat es versäumt, die Mitbestimmungsrechte der Beamtinnen und Beamten bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu stärken und damit ein deutliches Signal der Wertschätzung zu setzen.
Unsere Forderung nach „Verhandeln statt Verordnen“ ist aber weiterhin aktuell und wird für die weitere Diskussion um die Entwicklung beamtenrechtlicher Regelungen eine große Bedeutung haben.
Marita Rosenow (ver.di)
Elke Baumann (GEW)
Horst Göbel (GdP)