Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der erste Verhandlungstermin der Tarifrunde 2010 mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund am 13. Januar 2010 in Potsdam ist ohne ein Angebot der Arbeitgeber zur Entgelterhöhung im TVöD geblieben. Auch die von
ver.di eingebrachten weiteren Forderungen sind von den Arbeitgebern vollständig abgelehnt worden.
Zu Beginn der Verhandlungen hat die Arbeitgeberseite die schlechte Finanzlage der Kommunen und des Bundes zum Thema gemacht, um zu begründen, dass kein Geld für Ent-
gelterhöhungen zur Verfügung stünde. ver.di hat dem entgegengehalten, dass eine verbesserte Finanzausstattung der Kommunen durch den Bundesgesetzgeber erforderlich ist. Auf unsere Argumentation, dass Lohnzuwächse bei rund zwei Millionen Beschäftigten eine dringend benötigte Stärkung der Binnennachfrage bedeuten, hat der Bundesinnenminister nur geantwortet, dass der öffentliche Dienst nicht regulierend durch Lohnpolitik auf den Binnenmarkt einwirken könne. Konkret wollten weder der Bund noch die VKA ein Angebot zur Entgelterhöhung vorlegen. Nach Auffassung der VKA führen Ta-
riferhöhungen zu Beschäftigungsabbau, Leistungseinschränkungen und Ausgliederungen. Für lineare Lohnzuwächse stünde kein Geld zur Verfügung; es sei aber zur Verbesserung der Personalführung eine Erhöhung des Leistungsentgelts
(§ 18 TVöD) unabdingbar. Die Gewerkschaftsforderung nach einer sozialen Komponente führe zu einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ und fördere Outsourcing. Diese Aussagen sind von uns als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen worden.
Zur Frage der Entgeltordnung haben wir deutlich gemacht, dass endlich Fortschritte erreicht werden müssen und deshalb eine zwingende Verfahrensvereinbarung erforderlich ist. Bis zum Abschluss einer neuen Entgeltordnung zum TVöD müssen die Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege sowie die Vergütungsgruppenzulagen im vollen Umfang wieder eingeführt werden. Die Arbeitgeber haben ihre Ablehnung der Wiedereinführung von Aufstiegen und Zulagen wiederholt und lediglich ihre Bereitschaft zu einer Verfahrensvereinbarung erklärt.
Unsere Forderung nach einer Anschlussregelung zur Altersteilzeit ab
1. Januar 2010 ist von den Arbeitgebern abgelehnt worden. Sie sehen offensichtlich eine Möglichkeit, insbesondere bei gesundheitlichen Problemen sozial abgesichert vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können, nicht als erforderlich an und wollen im Gegenteil eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Mit der staatlichen Förderung von Altersteilzeit sei „Missbrauch zu Lasten der Allgemeinheit“ betrieben worden.
Eine Verpflichtung zur Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung ist von den Arbeitgebern mit der Begründung abgelehnt worden, dass dann die Ausbildungsplätze drastisch abgebaut werden müssten. Sie könnten sich nur die Fortführung der bisherigen - unverbindlichen - Formulierung im Rahmen des Bedarfs vorstellen. Das Problem des bevorstehenden Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst sehen sie nicht.
Tarifvertragliche Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder, sogenannte Differenzierungsklauseln, sind vom Bund und der VKA strikt abgelehnt worden.
Zum Ende der Verhandlungsrunde hat die VKA ihre Vorstellungen eingebracht, wonach insbesondere finanziell notleidende Kommunen über eine unbezahlte Arbeitszeitverkürzung verhandeln können sollen. Diese Forderung ist von uns strikt zurückgewiesen worden. Die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen kann nicht durch eine Kürzung der Einkommen der Beschäftigten, sondern nur durch eine gerechtere Steuerpolitik und Steuerverteilung ausgeglichen werden.
am 31. Januar und 1. Februar 2010 wurden die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Potsdam fortgesetzt. Hoffnungsvoll begann der erste Tag - über 250 Demonstrantinnen und Demonstranten bereiteten den Verhandlungsdelegationen einen fantasievollen Empfang. Doch es half nichts: Die Arbeitgeber bewegten sich nicht - Stillstand in allen Verhandlungspunkten.
[FETTNun sind die Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen aufgerufen, Druck zu machen. Den öffentlichen Arbeitgebern muss dann auch mit Warnstreiks deutlich gemacht werden, dass sich die Beschäftigten nicht mit Null abspeisen lassen und die Folgen einer verfehlten Finanzpolitik ausbaden werden!]
Mit freundlichen Grüßen
Onno Dannenberg
Bereichsleiter Tarifpolitik öffentlicher Dienst - ver.di-Bundesverwaltung -
Ein Gesamtvolumen von fünf Prozent mit einer nachhaltigen sozialen Komponente, dazu gehören auch
+ für Azubis und PraktikantInnen 100 Euro mehr pro Monat
+ Verlängerung der Altersteil-zeitregelung und eine verbindliche Übernahme von Azubis
+ Wiedereinführung der Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege sowie die Vergütungsgruppenzulagen in vollem Umfang, bis eine neue Entgeltordnung ausgehandelt ist
+ Differenzierungsklauseln mit Vorteilen für Gewerkschaftsmitglieder
„Wir brauchen Impulse für die Binnennachfrage!“ Von Verzicht aufgrund der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise hält er nichts. Dem öffentlichen Dienst komme eine besondere Verantwortung zu, damit es nicht zu einem Rückschlag bei der Überwindung der Krise komme. Auch den Verweis auf leere öffentliche Kassen lässt Bsirske nicht gelten: Im Rahmen des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ verzichte der Staat bei reichen Erben und Unternehmen auf Einnahmen in Milliardenhöhe und mache Hotelbetreibern Steuergeschenke.
[FETTP.S.: Redaktionsschluss war vor der dritten Verhandlungsrunde.]