Kürzungen im Personalbereich auf breiter Front, punktuelle Einnahmeverbesserungen und eine Menge Fragezeichen - mit diesen Ansätzen will der Senat die Schuldenbremse ziehen.
Nach den Ergebnissen der Föderalismusreform II dürfen die Bundesländer ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Bis dahin müssen die Haushaltsdefizite jedes Jahr um mindestens ein Zehntel des Standes von 2010 verringert werden. Für Bremen bedeutet dies einen Defizitabbau von rund 100 Mio. € jährlich. Anderenfalls droht der Entzug der Schuldendiensthilfen, die 2011 bis 2019 in Höhe von 300 Mio. € jährlich gewährt werden.
Die Einnahmen sollen ab 2011 durch eine höhere Grunderwerbsteuer, ab 2012 auch durch höhere Gebühren und Hebesätze (Grund- und Gewerbesteuer) verbessert werden. Gekürzt werden die Investitionsausgaben um 11 Mio. €.
Wichtigste Maßnahme zur Kürzung der Personalausgaben ist die Verschärfung des Personalabbaus. Bis 2014 sollen 950 Vollzeitstellen gestrichen werden. Die im Koalitionsvertrag festgelegten Schwerpunktbereiche bleiben dabei auch 2011 noch von pauschalen Kürzungsvorgaben ausgenommen. Ab 2012 sollen nach den Vorstellungen der Senatorin für Finanzen besonders die "inneren Dienste" einen großen Kürzungsbeitrag leisten. Der Gesamtpersonalrat bezweifelt, dass hier noch erhebliche Potentiale erschlossen werden können. Er geht davon aus, dass der Abbau von 950 Stellen bis 2014 nur mit massiven Leistungseinschränkungen für die BürgerInnen erkauft werden könnte. Schon der bisherige Personalabbau konnte in einigen Bereichen nicht vollständig umgesetzt werden, weil die Entwicklung der Aufgaben es nicht zuließ.
Neueinstellungen von Nachwuchskräften werden - wegen der hohen altersbedingten Fluktuation - auch weiterhin möglich sein. Die Ausbildung soll deshalb erhalten und teilweise noch ausgebaut werden. Das ist die positive Nachricht zum Thema Personalabbau.
Gemeinsam mit den anderen Sanierungsländern will der Senat außerdem geringere Tarifsteigerungen im Rahmen des TV-L erreichen (s. S. 12/13). Einen Ausstieg lehnt er jedoch ab. Bei Besoldung und Versorgung werden noch weitergehende Sonderopfer nicht ausgeschlossen.
Auch die Kürzungen bei den konsumtiven Ausgaben gehen zu großen Teilen zu Lasten der Beschäftigten. Denn hinter diesem Begriff verbergen sich u. a. die Zahlungen an ausgegliederte Bereiche (Eigenbetriebe, Hochschulen) und auch die Personalkostenerstattungen an Bremerhaven.
Einige ganz große Unbekannte entziehen sich fast völlig der Steuerung durch den Senat. Das sind zum einen die Zinsen auf die gut 16 Mrd. € Schulden Bremens. Zum zweiten galoppieren die Sozialausgaben, zum Teil als Folge der Wirtschaftskrise, zum Teil auch aufgrund der demografischen Entwicklung. Und last, but not least, liegen Risiken in der Entwicklung der Steuereinnahmen. Zum einen ist die konjunkturelle Entwicklung unsicher, zum anderen ist zu befürchten, dass die Bundesregierung konjunkturbedingte Einnahmeverbesserungen durch Steuergeschenke verhindert.
Burkhard Winsemann