Es kann jede und jeden von uns treffen.
Viele von uns stellen sich unter behinderten Menschen Rollstuhlfahrer oder Blinde vor. Es führen aber vor allem Erkrankungen der inneren Organe und der Wirbelsäule dazu, dass jemand behindert wird. Die wenigsten Betroffenen werden mit einer Behinderung geboren. Vielmehr wird die Behinderung im Arbeitsleben erworben, überwiegend durch körperliche und seelische Erkrankungen.
In einer Zeit, in der die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt ohnehin für viele ArbeitnehmerInnen schwierig sind, ist es besonders wichtig, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, zu gestalten und zu sichern. Aus diesem Grund gibt es eine Beschäftigungspflicht für private und öffentliche Arbeitgeber, wenn diese über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Sie müssen dann 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen oder andernfalls eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Das Integrationsamt Bremen ist als Teil des Versorgungsamtes Ansprechpartner für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen. Die Grundlage für die Erfüllung seiner Aufgaben ist das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -, abgekürzt: SGB IX.
Die Kolleginnen und Kollegen des Integrationsamtes Bremen beraten, bieten begleitende Hilfen an und können bei Bedarf den technischen Beratungsdienst und den Integrationsfachdienst beauftragen. Auch bei Präventionsmaßnahmen gibt es Mitwirkung des Integrationsamtes Bremen. Insbesondere wird auf die Einhaltung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen geachtet.
Das Integrationsamt Bremen bietet kostenlose Schulungs-, Informations- und Bildungsveranstaltungen an. Denn: Nur wer seine Rechte und Möglichkeiten kennt, kann sie auch nutzen.
Bernd Krause
Das Integrationsamt Bremen im Internet: www.bremen.de/ integrationsamt-1544743
Telefon: 0421-361-5138
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