Vor 20 Jahren hat die Bremische Bürgerschaft das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) beschlossen, das die Rechte der Frauen im bremischen öffentlichen Dienst stärken soll. Auf dieser Grundlage arbeiten seitdem die Frauenbeauftragten in den Dienststellen und Eigenbetrieben. Seitdem hat sich für die Frauen im bremischen öffentlichen Dienst einiges getan.
"Frauen haben doch bei uns die gleichen Chancen und bei gleicher Arbeit auch gleiches Geld!" Stimmt, in der Reinigung und im Service sind Frauen fast unter sich. Aber wer ist deren Chef? In der Regel ein Mann! Dass dies jetzt bemerkt wird, liegt sicherlich auch an den Frauenbeauftragten, die den Finger in die Wunde legen und gehört werden.
Mittlerweile gibt es in der mittleren Führungsebene viele Frauen. Aber darüber? Da hakt es! Hier haben die Frauenbeauftragten noch viel zu tun. Frauen müssen sich trauen. Führungskräfte müssen besser hinsehen und unterstützen. Wenn Männer eine neue Position anstreben, bringen sie sich oft selber ins Gespräch. Frauen wollen, nach meiner Erfahrung, ins Gespräch gebracht werden. Hier haben Frauenbeauftragte einiges bewirkt; das LGG stärkt ihnen da den Rücken.
Frauenbeauftragte haben die Aufgabe, einseitig auf die Interessen von Frauen hinzuweisen. Dazu gehört auch, den Personalrat entsprechend zu beraten. Eine gute, enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat ist eine Grundvoraussetzung. Überall da, wo dies geschieht, werden die Frauenbeauftragten als Bereicherung und nicht als Konkurrenz der Personalräte anerkannt. Die anfänglichen Widerstände sind dank der Beharrlichkeit der Frauenbeauftragten inzwischen Geschichte.
Viele glauben, die Frauenbeauftragten sollen sich um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kümmern. Dies ist aber nicht ihre Aufgabe. Die Vereinbarung von Beruf und Familie betrifft Männer und Frauen, auch wenn sich Frauen oft vorrangig verantwortlich fühlen. Wenn ein Kind kommt oder Angehörige zu pflegen sind, müssen dies beide mit dem Beruf vereinbaren können. Es ist eine wichtige Aufgabe der Personalentwicklung, dies Frauen und Männern zu ermöglichen. Bessere Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten sind für Männer wie Frauen notwendig.
Ein wichtiges Feld, in dem gerade die Frauenbeauftragte viel bewirken kann, ist die Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.
20 Jahre Landesgleichstellungsgesetz - da gibt es auch Geschenke. Der Senat hat jetzt beschlossen, ein Klagerecht für die Frauenbeauftragten in das Gesetz neu aufzunehmen. Dann haben Frauenbeauftragte die Möglichkeit, bei Verletzung der Beteiligung durch den Arbeitgeber rechtliche Schritte einzuleiten. Auch die Wahlordnung soll zum Vorteil der Frauenbeauftragten geändert werden. Es soll keine zwei Wahlgänge mehr geben. Die Kandidatin, auf die die meisten Stimmen entfallen, ist als Frauen-beauftragte gewählt. Stellvertreterin ist die Kandidatin mit der zweithöchsten Stimmenzahl, deren Stellvertreterin mit der dritthöchsten Stimmenzahl und so weiter. Wenn eine Frauenbeauftragte zurücktritt, ist zukünftig die Vertretung gesichert.
Bei der Freistellung, die für Personalräte gesetzlich geregelt ist, gibt es aber leider keine Änderung. Hier gilt immer noch das Motto: Frauen müssen erklären, warum sie was brauchen. Wie ich finde, eine Schwäche des LGG. Typisch, wenn es um Frauenbelange geht.
Trotz alledem: Dass in Bremen mit einem eigenen Gesetz die Rechte von Frauen gestärkt werden, macht Mut und stärkt uns Frauenbeauftragten den Rücken.
Kornelia Koczorowski