Gute Arbeit braucht Beteiligung - im Amt für Soziale Dienste, im Finanzamt, im Justizvollzug, im Stadtamt, in der Schule, wo auch immer im bremischen öffentlichen Dienst. Denn nur mit den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen werden Entscheidungen gut und zukünftige Arbeitsprozesse praxisgerecht gestaltet.
Beteiligung macht stark! Denn die Beschäftigten können von Beteiligung profitieren. Durch Beteiligung werden ihre Interessen direkt berücksichtigt. Auf diese Weise können Motivation und Identifikation mit der Dienststelle gefördert werden. Durch Beteiligung werden Entscheidungen in gemeinsamer Auseinandersetzung erarbeitet. Das fördert die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit. Durch Beteiligung wird die Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten wirksamer. Das stärkt die Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen. Und nicht zuletzt qualifiziert Beteiligung die Beschäftigten sowohl fachlich als auch im Bereich methodischer und sozialer Kompetenz.
Organisationsentwicklung wird auch in Zukunft nicht der Ausnahme-, sondern der Regelfall im bremischen öffentlichen Dienst sein. Sie ist nötig zur Berücksichtigung veränderter gesellschaftlicher oder rechtlicher Anforderungen, bei Veränderungen in der Aufgabenstellung oder für interne Verbesserungen wie zum Beispiel beim Gesundheitsmanagement. Organisationsentwicklung soll gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen durchgeführt werden. Schon lange haben der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Interessenvertretungen dies gefordert. Auch die rot/grüne Koalition hatte sich die Beschäftigtenbeteiligung zum Ziel gesetzt. Jetzt endlich wurden die wesentlichen Eckpunkte für Beschäftigtenbeteiligung in einer Dienstvereinbarung verabredet.
Die Dienstvereinbarung beschreibt wesentliche Bedingungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse. Das sind realistische und transparente Ziele und Rahmenbedingungen. Dazu gehören auch Klarheit über den Auftrag und die Vorgehensweise, die Beteiligten, die Verantwortlichkeiten und die Handlungsmöglichkeiten sowie ein gutes Projektmanagement. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist auch die Verzahnung mit der Mitbestimmung der Interessenvertretungen. Denn nur so können die Interessen aller, auch der nicht beteiligten Beschäftigten einer Dienststelle gesichert werden.
Die Umsetzung von Beschäftigtenbeteiligung muss vor Ort gemeinsam von Dienststellenleitung und Interessenvertretungen konkretisiert und "mit Leben gefüllt" werden. Damit Beteiligung auch wirklich zu guter Arbeit führt.
Die Dienstvereinbarung ist hier unter dem Menüpunkt Dienstvereinbarungen zu finden.
Doris Hülsmeier