Im Kampf gegen prekäre Beschäftigung hat der Personalrat Schulen jetzt mit einer Dienstvereinbarung einen wichtigen Erfolg erreicht.
Die Dienstvereinbarung tritt ab sofort in Kraft und gilt für alle pädagogischen MitarbeiterInnen. Hierzu zählen alle nicht unterrichtenden, pädagogisch tätigen Beschäftigten an den Schulen (sozialpädagogische Fachkräfte, persönliche Assistenten etc.) Sie gilt unabhängig davon, bei welchen Arbeitgebern die KollegInnen beschäftigt sind.
Viele pädagogische MitarbeiterInnen mussten bisher unterschiedliche Vertrags-, Arbeitszeit- und Vergütungsbedingungen bei verschiedenen Arbeitgebern hinnehmen:
Die Vergütung erfolgt entsprechend oder gleichwertig dem gültigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)!
Arbeitsvertäge für Regeltätigkeiten sind grundsätzlich unbefristet. Befristungen sind nur in Ausnahmefällen möglich!
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Angebot zur Vertragsaufstockung an ihrer Schule, bevor Neueinstellungen vorgenommen werden.
Mini-Jobbern werden vorrangig Aufstockungen angeboten, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu erreichen.
Diese Dienstvereinbarung ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pädagogischen MitarbeiterInnen an Schulen und wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und den Betriebsräten bei den verschiedenen Arbeitgebern der KollegInnen erreicht.
Dringend erforderlich sind jetzt konstruktive Regelungen für alle zur Vermeidung prekärer Beschäftigung im gesamten öffentlichen Dienst.
Hajo Kuckero
Personalrat Senatorin
für Bildung und Wissenschaft