Geht es nach den Vorstellungen der Regierungskoalition werden die bremischen Beamtinnen und Beamten in den nächsten vier Jahren erneut einen sehr großen Anteil der Kürzungen für den bremischen Haushalt erbringen müssen. Das ist nicht akzeptabel. Bereits in den letzten Jahren haben Streichungen und verspätete Übernahme von Tarifergebnissen zu erheblichen Einkommensverlusten geführt.
Die geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten ist genau so falsch, wie bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gerade die gestiegenen Arbeitsbelastungen der letzten Jahre und die daraus erwachsenden zusätzlichen Belastungen machen es erforderlich, die Lebensarbeitszeit im bisherigen Rahmen zu belassen. Die Belastungen an den Schulen, die Situation aller publikumsnahen Bereiche und der gewachsene Druck in den reinen Verwaltungsbereichen lassen keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu. Im Zusammenhang mit der Tendenz zu einem gesundheitlich bedingten früheren beruflichen Ausstieg kommt die Heraufsetzung der Altersgrenze einer Kürzung der Pension gleich.
Die angestrebte Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Vollzugsdienste Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug sollte unbedingt gesondert behandelt werden. Schon in der Vergangenheit wurde die Altersgrenze von 58 Jahren auf 60 Jahre erhöht. Jetzt ist beabsichtigt, die Lebensarbeitszeit auf das 62. Lebensjahr anzuheben - trotz der bereits verordneten Schlechterstellung. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird den besonderen gesundheitlichen Belastungen durch Schichtarbeit und besonderen Stresssituationen nicht gerecht.
Immer wichtiger werden Maßnahmen des Gesundheitsmanagements in den Dienststellen. Gemeinsam mit den Beschäftigten müssen belastende Faktoren in der Arbeit herausgefunden und beseitigt werden. Und gerade für besonders belastete Berufsgruppen müssen alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze bereitgestellt werden.
In die Überlegungen zur Ausgestaltung des auf Länderebene erforderlichen neuen Versorgungsrechtes für die Beamtinnen und Beamten, einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor - ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung - aufzunehmen, ist vollkommen abwegig. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor soll offensichtlich für weitere Kürzungen von Pensionen genutzt werden. Diesen Ansatz halten wir für rechtlich bedenklich und lehnen wir komplett ab, zumal für die Verwendung eines Nachhaltigkeitsfaktors jegliche Berechnungsgrundlage fehlt.
Zusätzlich sollen die Beamtinnen und Beamten direkt zur Kasse gebeten werden. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: "Beamten- und besoldungsrechtliche Nebenregelungen werden unter Berücksichtigung der Entwicklungen in anderen Ländern an die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst." Besonders benannt wird die Aufnahme eines Selbstbehalts, als Eigenanteil bei der Freien Heilfürsorge.
Gleichzeitig ist geplant, die Besoldung der zu übernehmenden Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren für die Dauer der Probezeit abzusenken. Dadurch kommt es ebenfalls zu erheblichen Einkommensverlusten. Hierdurch werden gerade junge Menschen betroffen, die für eine weitere Lebensplanung auf ein ausreichendes Einkommen angewiesen sind.
Besoldungskürzungen lehnen wir grundsätzlich ab und fordern im Gegenteil die Rücknahme der bereits erfolgten Absenkungen der Lehrerbesoldung. Die geplante Streichung der Jubiläumszuwendung wurde fürs Erste verworfen.
All diese Regelungen würden zu weiteren Einkommenseinbußen bei den Beamtinnen und Beamten führen. Das ist gerade wegen der vielen Einbußen bei der Besoldung der letzten Jahre nicht akzeptabel.
Völlig vermissen wir Ansätze zu einer Verbesserung der Beteiligungsrechte für Beamtinnen und Beamte bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen. Es hätte die Möglichkeit bestanden, die Bedeutung von Beschäftigtenbeteiligung, die an verschiedenen Stellen ausgedrückt wird, in konkrete Handlungen umsetzen zu können. Wir bedauern das sehr und fordern die politisch verantwortlichen Akteure auf, sich auf die Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Verhandeln statt Verordnen) einzulassen.
Die beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen geben den politisch Verantwortlichen besondere Handlungsmöglichkeiten über Gesetze, die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten zu regeln. Die sich hieraus ergebende besondere Verantwortung darf nicht missbraucht werden. Beamtinnen und Beamte dürfen nicht weiterhin regelmäßig und dauerhaft zu zusätzlichen Opfern verdonnert werden. Die Lasten der zurückliegenden Jahre sind erdrückend und lassen keine weiteren Einschränkungen zu. Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften werden die geplanten weiteren Einschränkungen und Belastungen für die Beamtinnen und Beamten nicht widerstandslos hinnehmen.
Susanne Kremer, ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
Harry Eisenach, GEW-Landesverband Bremen
Horst Göbel, GdP-Landesbezirk Bremen