Frauenförderung - ein alter Hut? Nein, das kann man wirklich nicht sagen. Allein die auch im öffentlichen Dienst bestehende Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen weist darauf hin, dass da noch etliches im Argen liegt.
Seit 1990 verpflichtet das Bremische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) jede Dienststelle, die Gleichstellung von Frauen und Männern durch Frauenfördermaßnahmen zu verwirklichen. Frauenbeauftragte haben die Aufgabe, in ihrer Dienststelle über die Umsetzung zu wachen. Sie unterstützen auch die Kolleginnen, die sich in ihrer Dienststelle gegenüber Männern benachteiligt sehen. In der Praxis ist die Frauenbeauftragte noch vor dem Personalrat einzubeziehen, um die Dienststellenleitung und die Vorgesetzten hinsichtlich der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu beraten. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat ist sehr hilfreich. Das bedeutet bessere Umsetzungsmöglichkeiten der Interessen von Frauen.
Seit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes gibt es ein verbessertes Wahlrecht für die Frauenbeauftragten. Zukünftig erfolgt die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in einem Wahlgang. Dabei gilt das Mehrheitsstimmrecht. Die Zahl der Nachrückerinnen ist nicht begrenzt. Damit gibt es immer eine Stellvertreterin und die Funktion der Frauenbeauftragten ist besser gesichert.
Unterstützung für Frauenbeauftragte gibt es bei der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, die als Ansprechpartnerin in allen Rechtsfragen zur Verfügung steht. Sie unterstützt auf Wunsch auch bei Verhandlungen mit der Dienststellenleitung. Zum Erfahrungsaustausch und zur Information dient das Plenum der Frauenbeauftragten, das vom Gesamtpersonalrat und den gewählten Sprecherinnen der Frauenbeauftragten in regelmäßigen Abständen organisiert wird.
Liebe Kolleginnen, macht mit, kandidiert...
Kornelia Koczorowski, Frauenbeauftragte im Amt für Soziale Dienste