"In den Personalrat gehen? Ich??? Geht’s noch? Nee, das kann ich mir gar nicht vorstellen! Ich hab so viel zu tun - die viele Arbeit, die dann liegen bleibt… und die vielen Konflikte in unserer Dienststelle, kann ich das überhaupt? Es wird ja immer schlimmer mit der Kürzungspolitik. Obwohl – es gibt schon einiges, das bei uns mal angepackt werden müsste, Gesundes Arbeiten z.B., da gibt es ja diese Dienstvereinbarung - das fände ich persönlich wichtig und ganz spannend."
So oder so ähnlich haben wir alle geantwortet, als wir das erste Mal gefragt wurden.
Was spricht denn dafür, für den Personalrat zu kandidieren?
Personalratstätigkeit ist vielseitig und interessant. Als Mitglied des Personalrats kann man und frau im Rahmen der Mitbestimmung selbst Einfluss auf die Angelegenheiten der Dienststelle nehmen:
[LISTEDafür sorgen, dass sich die Arbeitsbedingungen verbessern.
;Dafür sorgen, dass es gerecht zugeht in der Dienststelle.
;Vorschläge machen, wie Dinge anders und besser gemacht werden können.
;Wichtige Prozesse anregen, in Gang setzen oder begleiten, wie z. B. eine ordentliche transparente Umsetzung von Beurteilungsverfahren.
;Personalräte sorgen dafür, dass die Interessen der Beschäftigten bei den Entscheidungen der Dienststelle berücksichtigt werden.]
Jeder und jede kann für den Personalrat kandidieren, der/die die Aufgaben interessant findet. Vorbedingungen gibt es sonst keine. Nach der Wahl gibt es jede Menge Unterstützung für Neue, aber auch für alte Häsinnen und Hasen.
Bei den Gewerkschaften gibt es die besten Hilfestellungen, Fortbildungen, Vernetzung, Erfahrungsaustausch - nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Personalräte. Mit den Gewerkschaften werden die entscheidenden Fragen des Arbeitsverhältnisses erstritten wie z. B. Einkommen, Arbeitszeit, Urlaub. Um die Interessen ihrer Mitglieder zu sichern, nehmen Gewerkschaften auch Einfluss auf die Politik. Auch für BeamtInnen sind die Gewerkschaften wichtig: Sie setzen sich für Verhandlungsrechte für BeamtInnen ein. Ohne Gewerkschaften geht kaum etwas im Arbeitsleben.
Der Gesamtpersonalrat unterstützt Personalräte und Frauenbeauftragte bei konkreten Fragestellungen - wie Umsetzung des Gesundheitsmanagements, Vermeidung prekärer Beschäftigung usw.
Personalratstätigkeit macht Spaß, auch wenn man sich manchmal ärgert oder hilflos fühlt. Die Welt kann man als Personalrat nicht verändern. Aber als Mitglied des Personalrats kann man einiges für die Kolleginnen und Kollegen bewirken und zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen. Man lernt dabei die gesamte Dienststelle und die Kolleginnen und Kollegen besser kennen. Im Personalrat erweitert man seinen Horizont und lernt viel, über die eigene Arbeitstätigkeit hinaus. Nicht zuletzt: Man sieht, dass auch die Chefinnen und Chefs nur mit Wasser kochen.
Personalratstätigkeit findet in der Arbeitszeit statt. Die Dienststellenleitung muss eine entsprechende Entlastung von den Aufgaben sicherstellen und organisieren.
Auch die Kolleginnen und Kollegen profitieren davon, wenn der Arbeitsbereich im Personalrat vertreten ist.
Das Gesetz, das die Mitbestimmung im bremischen öffentlichen Dienst regelt, ist 55 Jahre jung: Das Bremische Personalvertretungsgesetz. Grundlage dafür ist die bremische Landesverfassung, die in Artikel 47 die gleichberechtigte Mitbestimmung vorsieht.
Mitbestimmung sichert die Demokratie in der Dienststelle. Die Dienststellenleitung kann nicht einfach tun, was sie will. Sie ist kein kleiner König bzw. keine kleine Königin.
Liebe Kollegin, lieber Kollege - Personalrat, wär’ das nicht was?
Doris Hülsmeier