Seit Jahren wird den in Bremen gut ausgebildeten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und Justizfachangestellten suggeriert, dass sie nur dann alle nach ihrer Ausbildung übernommen werden, wenn sie zur Teilzeit bereit sind.
Eine unglaubliche Vorgehensweise. Natürlich unterschreiben die Kolleginnen und Kollegen. Sie wundern sich aber zugleich, dass in anderen Bundesländern ausgebildete Fachkräfte zur gleichen Zeit in Vollzeit eingestellt werden. Diese Einstellungspraxis wird dann auch noch als Erfolg verkauft.
Im Justizvollzug wurde diese Vorgehensweise jetzt noch getoppt.
Erstmals wurde den Kolleginnen und Kollegen, die gerade ihre Ausbildung zur Justizvollzugsbeamtin/zum Justizvollzugsbeamten erfolgreich beendet hatten, ein vorgefertigter Teilzeitantrag mit 30 Wochenstunden vorgelegt. "Ohne Teilzeitantrag keine Übernahme" wurde gesagt. Die Kolleginnen und Kollegen haben mit Wut im Bauch unterschrieben.
Keiner der Verantwortlichen hatte sich offenbar Gedanken darüber gemacht, was das für die Kolleginnen und Kollegen finanziell bedeutet. Immerhin ist die Ausbildung für den Justizvollzugsdienst für die meisten eine Zweitausbildung, und einige der Betroffenen haben eine Familie zu versorgen.
Vor diesem Hintergrund begann für die 18 Kolleginnen und Kollegen nach der Unterschrift unter den Teilzeitantrag der Kampf für Vollzeitstellen. Der Personalrat der JVA, die Gewerkschaft ver.di und der Gesamtpersonalrat unterstützten sie nach allen Möglichkeiten dabei. Dadurch wurde das Justizressort veranlasst, sich nochmals um eine Erweiterung seiner personalpolitischen Handlungsspielräume zu bemühen. Letztlich wird das engagierte Auftreten des Personalratsvorsitzenden der Justizvollzugsanstalt, Andreas Strassemeier, auf der Personalräteversammlung den Ausschlag gegeben haben. Jetzt kam die gute Nachricht: Unser gemeinsamer Kampf mit den 18 Kolleginnen und Kollegen um Vollzeitarbeitsplätze war erfolgreich!
Manfred Soboll