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Entgeltordnung zum TV-L in Kraft

TVöD-Tarifrunde beginnt

Onno Dannenberg
Onno Dannenberg

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der Tarifeinigung mit den Ländern (TdL) vom 10. März 2011 konnten im Januar 2012 die letzten Feinheiten der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgestimmt werden. Die Änderungstarifverträge mit der Entgeltordnung und den Überleitungsvorschriften sind unterschrieben und treten mit Wirkung vom
1. Januar 2012 in Kraft. Im bremischen öffentlichen Dienst werden hiervon die nach früherem Recht als Angestellte geltenden Beschäftigten erfasst. Die Beschäftigten der kommunalen Eigenbetriebe und die nach früherem Recht als Arbeiterin/Arbeiter geltenden Beschäftigten fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und werden daher nicht erfasst.

Eckpunkte der Entgeltordnung

Kernpunkt der Neuregelung ist, dass sich die Eingruppierung unmittelbar nach den §§ 12 und 13 des TV-L und der Entgeltordnung (neue Anlage A) zum TV-L richtet.
Inhaltlich wurden dabei die Eingruppierungsgrundsätze der §§ 22 und 23 BAT unverändert in den TV-L übertragen. Damit gilt weiterhin die sogenannte Eingruppierungsautomatik. Danach ergibt sich das Entgelt aus der Entgeltgruppe, in der die Beschäftigten eingruppiert sind. Die Beschäftigten sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale durch die ihnen übertragene Tätigkeit erfüllt werden.
Die bereits durch den TVÜ-Länder abgeschafften Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege gibt es auch im neuen Recht nicht mehr. Als wesentliche materielle Verbesserung gegenüber dem bisherigen Recht konnten wir jedoch durchsetzen, dass im Bereich bis zur Vergütungsgruppe Vc BAT mit Aufstieg nach Vb BAT die Tätigkeitsmerkmale mit früheren Aufstiegen nach längstens sechs Jahren direkt der höheren Entgeltgruppe zugeordnet wurden:

  • BAT-IXb/VIII-Aufstiege der E 3 statt der E 2,
  • BAT-VIII/VII-Aufstiege der E 4 oder der E 5 statt der E 3,
  • BAT-VII/VIb-Aufstiege der E 6 statt der E 5,
  • BAT-VIb/Vc-Aufstiege der E 7 oder der E 8 statt der E 6 und
  • BAT-Vc/Vb-Aufstiege der E 9 statt der E 8.

Hiervon profitieren die Beschäftigten, die nach dem 31. Oktober 2006 neu eingestellt wurden oder denen nach dem 31. Oktober 2006 eine andere Tätigkeit übertragen wurde.
Dies gilt auch bezüglich der durch den TVÜ-Länder abgeschafften Vergütungsgruppenzulagen. Soweit sie früher nach einer Wartezeit von bis zu sechs Jahren zustanden, stehen sie jetzt wieder zu und sind - in entsprechend verminderter Höhe - sofort ab der Übertragung der Tätigkeit zu zahlen.
Niedrigere Eingruppierungen während einer bis zu einjährigen Einarbeitungszeit wurden nicht mehr vereinbart. Hausmeister sind mindestens in Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Alle Tätigkeitsmerkmale, die eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzen, wurden mindestens der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Bei den Ingenieurinnen/Ingenieuren konnten die Tätigkeitsmerkmale mit einer inhaltlichen Heraushebung zu einem Drittel der Arbeitszeit der jeweils nächsthöheren Entgeltgruppe zugeordnet werden.
Inhaltlich blieben die Tätigkeitsmerkmale grundsätzlich unverändert. Für den Bereich der Datenverarbeitung sollen bis zum 31. März 2012 neue Tätigkeitsmerkmale vereinbart werden. Außerdem sind Verhandlungen über die Auswirkungen neuer Berufe und berufsbildungsrechtlicher Entwicklungen auf die Tätigkeitsmerkmale im Bereich der Gesundheitsberufe vorgesehen.

Einzelfall mit ver.di prüfen

Das neue Recht gilt uneingeschränkt bei Neueinstellungen und Umgruppierungen nach dem 31. Dezember 2011. Die vorhandenen Beschäftigten sind unter Beibehaltung ihrer Eingruppierung und der daran geknüpften weiteren Entgeltbestandteile in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet. Eine Neufeststellung der Eingruppierung findet aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung nicht statt. Ergäbe sich für vorhandene Beschäftigte nach neuem Recht eine höhere Eingruppierung oder ein erstmaliger Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, so stehen ihnen die daraus folgenden Ansprüche ab Januar 2012 zu, wenn sie dies bis spätestens
31. Dezember 2012 beim Arbeitgeber beantragen. Da sich Höhergruppierungen wegen des Verfahrens der Stufenzuordnung oder eines wegfallenden Strukturausgleichs nicht in jedem Einzelfall finanziell lohnen, wird die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern Beratung in der Frage anbieten, ob sie einen entsprechenden Antrag stellen sollen.
Schließlich konnte für alle aus dem BAT übergeleiteten Beschäftigten die Frist zur Erreichung von Aufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen bis zum 31. Oktober 2012 verlängert werden.

Tarifrunde TVöD beginnt

Im Bereich des TVöD ist es dagegen nach wie vor offen, ob eine Einigung zur Entgeltordnung mit den kommunalen Arbeitgebern (VKA) erzielt werden kann. Dieses Thema wird daher voraussichtlich Teil der Entgeltrunde 2012 werden. Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat die Kündigung der Entgelttabellen zum 29. Februar 2012 beschlossen.

Wir sind es wert

Die Bundestarifkommis-sion hat am 9. Februar 2012 beschlossen: 6,5 % mehr Lohn, mindestens 200 Euro. Verhandlungstermine sind für den 1., 12./13. und 28./29. März 2012 vorgesehen. Da sich die Arbeitgeber auf die schlechte kommunale Haushaltslage berufen, werden zufrieden stellende Ergebnisse nur mit massiven Aktionen der Beschäftigten zu erreichen sein!

Mit freundlichen Grüßen
Onno Dannenberg
Bereichsleiter Tarifpolitik öffentlicher Dienst
ver.di-Bundesverwaltung