Jeder kann einmal, die meisten zweimal, manche sogar dreimal wählen. Am 14. März 2012 werden der Personalrat der Dienststelle, der Gesamtpersonalrat und die Frauenbeauftragte gewählt. Unser Tipp: Auch beurlaubte und abwesende Kolleginnen und Kollegen können natürlich wählen.
Wer am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann trotzdem wählen, nämlich per Brief.
[FETTBriefwahlantrag leicht gemacht]
Briefwähler und Briefwählerinnen rufen beim Wahlvorstand der Dienststelle an und beantragen die Briefwahl. Vom Wahlvorstand kommen dann die benötigten Wahlunterlagen zurück.
Und so wählen Sie richtig: Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie unbe-
obachtet die gewünschten KandidatInnen(listen) an. Den Stimmzettel legen Sie dann in den Stimmzettelumschlag. Der Umschlag wird anschließend verschlossen. Sofern eine Erklärung beigefügt ist, unterschreiben Sie diese mit Angabe von Ort und Datum. Den Stimmzettelumschlag und die Erklärung legen Sie dann in den Freiumschlag.
Den Freiumschlag senden Sie rechtzeitig und verschlossen (spätestens bis zum Abschluss der Stimmabgabe) an den Wahlvorstand der Dienststelle. Der Absender (wenn noch nicht vorgedruckt) muss noch auf dem Freiumschlag angegeben werden.
Ach, wenn doch alles so einfach ginge.
Elke Kosmal-Vöge
z. Zt. Gesamtwahlvorstand