Für alle Tarifbeschäftigten ist es selbstverständlich - die regelmäßige, automatische Auskunft über die zu erwartende Rentenhöhe. Die Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP fordern dies schon seit längerem auch für die bremischen Beamtinnen und Beamten. Denn eine Information über die voraussichtliche Höhe der Pension wäre insbesondere vor Entscheidungen über Arbeitszeitreduzierungen oder Beurlaubungen wichtig. Entgegen früherer Ankündigungen der Senatorin für Finanzen ist in den Gesetzentwurf aber leider kein Anspruch auf eine frühzeitige und regelmäßige Versorgungsauskunft aufgenommen worden.
Die Kolleginnen und Kollegen in Feuerwehr und Justizvollzug haben deutlich geringere berücksichtigungsfähige Dienstzeiten und damit geringere Versorgungsansprüche. Gründe dafür sind, dass für die Ausbildung eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung und -tätigkeit zwingend erforderlich sind. Wegen der besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen und Belastungen ihrer Tätigkeiten gilt zudem in diesen Bereichen eine besondere Altersgrenze. Um diese berufsbedingte Schlechterstellung auszugleichen, erhalten Beamtinnen und Beamte in Justizvollzug und Feuerwehr bisher einen einmaligen Ausgleichsbetrag von 4.091 Euro. Diesen Ausgleichsbetrag sollen zukünftig nur noch die BeamtInnen der Laufbahngruppe 1 bei der Feuerwehr erhalten. Für die BeamtInnen der Laufbahngruppe 1 des Justizvollzugs und für alle Vollzugs- und FeuerwehrbeamtInnen der Laufbahngruppe 2 soll er gestrichen werden. Die Ausgleichszahlung ist ein wichtiger Bestandteil einer angemessenen Versorgung, da sie berufsbedingte Nachteile ausgleicht. Sie ist beileibe kein „Privileg“. Die ver.di Betriebsgruppen des Justizvollzugs und der Feuerwehr haben sich mit Aktionen und politischen Gesprächen für den Erhalt des Ausgleichsbetrages eingesetzt.
Wer zukünftig einen Dienstunfall hat und deshalb nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf ein niedrigeres Unfallruhegehalt einstellen. Es ist nämlich im Rahmen der Änderung der Dienstunfallfürsorge beabsichtigt, das Unfallruhegehalt von jetzt 75 % auf 71,75 % abzusenken. Außerdem sollen einmalige Unfallentschädigungen einzelfallgerecht nach dem Grad der Schädigungsfolgen gestaffelt werden. Das kann sich sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wahlleistungen im Krankenhaus sollen zukünftig von der Erstattung ausgeschlossen werden.
Insgesamt zeigt sich auch bei diesem Gesetzentwurf, dass wieder bei den Leistungen für die Beamtinnen und Beamten gekürzt werden soll. Die Gewerkschaften haben diese neuerlichen Kürzungspläne zurückgewiesen und entschiedenen Widerstand dagegen angekündigt. Sie werden dabei umso erfolgreicher sein, je intensiver jede einzelne Kollegin und jeder einzelne Kollege sich an den gewerkschaftlichen Aktionen beteiligt.
Burckhard Radtke
Auch die Zentralstelle der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) hat jetzt die Senatorin für Finanzen gebeten, eine Regelung zur Versorgungsauskunft in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Im Bundesrecht gibt es eine entsprechende Vorschrift in § 49 Abs. 10 Beamtenversorgungsgesetz: "Die zuständige Dienstbehörde hat dem Beamten oder der Beamtin auf schriftlichen Antrag eine Auskunft zum Anspruch auf Versorgungsbezüge nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erteilen. Die Auskunft steht unter dem Vorbehalt künftiger Sachund Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Daten."