Beruf, ein Kind - und nun? Es ist eine spannende und zukunftsweisende Aufgabe für die Dienststellen und Eigenbetriebe des öffentlichen Dienstes, junge Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Kolleginnen und Kollegen, die Eltern geworden sind, sollte ermöglicht werden, in ihren Beruf zurückzukehren. Für die Eltern ist es eine Frage sorgfältiger Prüfung von Prioritäten und Qualität, wenn der Wunsch "für die Kleinsten das Beste" umgesetzt werden soll. Einige Dienststellen und Betriebe haben für berufstätige Eltern besondere Arbeitszeitvereinbarungen umgesetzt, die sich auf ihre veränderten Bedürfnisse einstellen (z. B. Teilzeit und flexible Arbeitszeiten). Auf der Grundlage der Regelungen der Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit kann ein Teil der Arbeit zu Hause erledigt werden. Mit Einrichtung eines speziellen Raumes wird in einigen Dienststellen die Möglichkeit geboten, Kinder in Ausnahmesituationen mit zum Arbeitsplatz zu bringen. Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr gibt es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Benötigt werden gute Angebote, die sich mit dem Beruf vereinbaren lassen. Eltern können nach ihren Bedürfnissen einen Betreuungsplatz aussuchen. Einzig der öffentliche Träger, KiTa Bremen, muss den Rechtsanspruch gewährleisten. Unser Arbeitgeber, die Freie Hansestadt Bremen, hat mit KiTa Bremen eigene Möglichkeiten, um gute Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes anzubieten. Die Einrichtungen sind schon da. Dort arbeiten gut ausgebildete ErzieherInnen und SozialpädagogInnen. Gute Arbeitsbedingungen, regelmäßige Fortbildungen, kollegiale Beratung, funktionierende Vertretungsregelungen, tarifliche Bezahlung, Mitbestimmung - all das ist gesichert in den Kindertageseinrichtungen von KiTa. Die Frauenbeauftragte von KiTa Bremen hat im Zusammenhang mit dem Frauenförderplan vorgeschlagen, dass KiTa Bremen Kinderbetreuungsplätze für KiTa-Beschäftigte bereitstellt. Es gibt Erzieherinnen und Erzieher, die in den Beruf zurückkehren würden, falls sie einen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen. Gut ausgebildete ErzieherInnen sind doch jetzt schon Mangelware und wie wird das erst mit dem Rechtsanspruch? Frau Stahmann als zuständige Senatorin fand die Idee zwar gut, aber es fehlen u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung. KiTa Bremen für Kinder ab dem 1. Lebensjahr von allen Beschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes - das ist doch eine gute Idee. Das wäre auch ein Vorteil für den Arbeitgeber und die Bürgerinnen und Bürger. Kreative Lösungen sind hier gefragt. Immerhin hat das Bundesfamilienministerium nach der Verständigung mit den Ländern Finanzmittel bereit gestellt, um zusätzliche Betreuungsplätze bis 2013 sicherzustellen. Frau Stahmann - übernehmen Sie!
Saskia Coenraats
Doris Hülsmeier
Derzeit wird ein Modell von Kinderbetreuung diskutiert, das wir problematisch finden. Dabei betreut eine Tagespflegeperson eine Gruppe von bis zu fünf Kindern unter drei Jahren. Wenn zwei Tagespflegepersonen sich zusammentun, können sie acht bis zehn Kinder betreuen. Die Mindestvoraussetzungen für eine Tagespflegeperson umfassen Erfahrung mit Kindern, Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und Fortbildungen im Umfang von 170 Stunden. Qualitative Unterstützung wird von der städtischen Gesellschaft Pflegekinder in Bremen (PiB) bei Erziehungsfragen, Fortbildungswünschen und Erfahrungsaustausch geleistet. Tagespflegepersonen arbeiten als Selbstständige. Im günstigsten Fall kann ihr Einkommen deutlich über dem Mindestlohn liegen, sogar an die tarifliche Bezahlung heranreichen. Ihre Arbeitsbedingungen sind allerdings schwierig. Eine Tagespflegeperson hat Anspruch auf vier Wochen betreuungsfreie Zeit pro Kalenderjahr, die mit den Eltern abzusprechen ist. Um geeignete Räumlichkeiten, Miete, Strom, Spielzeug, Essen und die Administration müssen sie sich selber kümmern. Dies gilt auch bei Änderung der baulichen oder anderen Auflagen. Sie tragen ein hohes finanzielles Risiko, falls Eltern ihre Kinder kurzfristig abmelden, hohe Miet- oder Nebenkosten entstehen oder sie länger erkranken. Was sagen die PädagogInnen dazu? "Tagespflege für ein bis zwei Kinder ist ein sinnvolles Angebot. Das zeigen auch wissenschaftliche Untersuchungen", meint Toren Christians, Erzieher und Personalrat bei KiTa Bremen. "Aus pädagogischer Sicht problematisch wird es aber bei Gruppenbetreuung." "Um den frühpädagogischen Bildungsauftrag zu sichern, ist fundiertes Wissen über Entwicklungspsychologie erforderlich", betont die Sozialpädagogin Ute Garbers, Frauenbeauftragte bei KiTa Bremen. "Deshalb halten wir aus pädagogischer Sicht gerade bei frühkindlichen Gruppenangeboten die Professionalität von gut ausgebildetem Personal in Kindertageseinrichtungen für wichtig." Ein Großteil der Arbeitskraft in der Tagespflege wird für organisatorische Aufgaben benötigt. Diese Energie sollte besser der Betreuung zu Gute kommen. Kinderbetreuung ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die gute Bedingungen erfordert, um den Eltern, Kindern und Betreuungspersonal gleichermaßen gerecht zu werden.