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Urlaub kommt nicht von allein ...

Mehr Urlaub nur durch Tarifvertrag

Foto: Brigitte Horn/Gestaltung: freeStyle grafik Hannover

Viele Kolleginnen werden ihren Sommerurlaub gerade hinter sich und hoffentlich auch in guter Erinnerung haben. Andere freuen sich schon auf ihren baldigen Urlaub. Das ist gut so, aber nicht selbstverständlich!
Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt nämlich nur vier Wochen (20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Rund sechs Wochen Urlaub wie im öffentlichen Dienst gibt es längst nicht überall. Dass wir im öffentlichen Dienst deutlich mehr Urlaub haben, haben die Gewerkschaften in den Tarifverträgen TV-L und TVöD durchgesetzt. Entsprechende Regelungen gibt es auch in anderen Tarifverträgen, je nach dem wie stark die Beschäftigten des jeweiligen Bereiches/Betriebes in der Gewerkschaft organisiert sind. Grundsätzlich gilt: Je stärker die Gewerkschaft, desto mehr Urlaub über dem gesetzlichen Mindestanspruch haben die Beschäftigten. In tariflosen Bereichen ohne starke Gewerkschaft erhalten die Beschäftigten daher oft nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen.
Gesicherten Urlaub für Beschäftigte gibt es noch gar nicht so lange. Er musste von den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften hart erkämpft und durchgesetzt werden (siehe Absatz "Zeitreise" unten auf der Seite). Außerdem wird der aktuelle Urlaubsanspruch von Arbeitgebern immer mal wieder in Frage gestellt - kürzlich auch im öffentlichen Dienst. Die Altersdiskriminierung beim Urlaub wurde gerichtlich verboten. Daraufhin wollten die Arbeitgeber den Urlaub drastisch verkürzen. Dies konnten die Gewerkschaften aber erfolgreich abwehren.
Wichtig: Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen einklagbaren Anspruch auf den tariflichen Urlaub. Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern könnte der tarifliche Urlaubsanspruch verweigert werden.
Urlaub - für viele die schönste und "kostbarste" Zeit des Jahres - gibt es nicht geschenkt. Dafür kämpfen die Gewerkschaften und haben immer wieder höhere tarifliche Ansprüche erreicht (und damit auch den Gesetzgeber dazu gebracht, den gesetzlichen Mindesturlaub zu erhöhen).
Mehr Urlaub gibt es nur mit Tarifvertrag! Dafür brauchen wir starke Gewerkschaften!

Hajo Kuckero

Zeitreise

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Handwerksgesellen fordern den "Blauen Montag" als freien Tag von ihren Meistern
[H3Industrialisierung]
Abschaffung von Feiertagen und freien Sonntagen, 16-Stunden-Tag, Kinderarbeit
[H3Seit 1848]
Gründung von Gewerkschaften
[H31895]
24 Stunden Sonntagsruhe gesetzlich verordnet
[H31903]
Erste tarifvertragliche Urlaubsregelung des Zentralverbandes deutscher Brauereiarbeiter (für Thüringen und Stuttgart): 3(!) freie Tage im Jahr
[H31929]
8.000 Tarifverträge über bezahlten Erholungsurlaub (meist wenige Tage)
[H3Ab 1945]
2 Wochen Mindesturlaub in den Verfassungen der
meisten westdeutschen Länder
[H31951]
12 Tage (2 Wochen) Grundurlaub ab 18 Jahren in der DDR
[H3Erst 1963]
Einheitliches Bundesurlaubsgesetz mit 18 Werktagen (3 Wochen) Jahresurlaub
[H31975]
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[H31978/79]
Erstmals 6 Wochen Tarifurlaub (in der Stahlindustrie)
[H31995]
Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf 4 Wochen (24 Werktage)
[H32013]
Tariflicher Urlaub im öffentlichen Dienst 29/30 Tage (bei einer 5-Tage-Woche)