Auf der Flucht vor Willkür, Gewalt und Krieg - so kommen viele Flüchtlinge in Bremen an, auf der Suche nach einem gerechten und sicheren Leben, auf der Suche nach Asyl in Deutschland.
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Eine Aufnahme erfolgt auch nach den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. "Flüchtlinge aufzunehmen ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung aus unserer Verfassung", betont Raymond Bohnenkamp. Er arbeitet im Referat für Zuwandererangelegenheiten bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Dort ist er tätig in Grundsatzangelegenheiten und als Landesbeauftragter für die Freie Hansestadt Bremen bei der Koordination zwischen den Bundesländern bei der Aufnahme von Flüchtlingen.
Derzeit hilft er aus und unterstützt seine Kollegin Frau Birn nahezu tagtäglich von
7 Uhr morgens bis abends in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber im Lande Bremen (ZAST). In Habenhausen, hinter dem Werder-Karree, liegt das Gebäude, also ziemlich weit draußen. Nebenan liegt ein Flüchtlingswohnheim. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in dem Gebäude untergebracht.
In der Zentralen Aufnahmestelle werden die asylsuchenden Menschen aufgenommen. Das bedeutet ihre Daten werden erfasst, und sie erhalten Papiere. Ihren Aufenthaltsort innerhalb von Deutschland können sich die Flüchtlinge nicht selbst aussuchen. Nach einem bundesweiten Verteilungsschlüssel wird per Computer geklärt, wo der Aufenthalt erfolgen kann. Die Flüchtlinge werden dann in der Zentralen Aufnahmestelle mit Fahrkarten und Wegbeschreibungen ausgestattet und machen sich auf den Weg dorthin.
Wegen der vielen, täglich neu eintreffenden Flüchtlinge ist das Wohnheim überlastet. Besonders wichtig ist daher, die Asylsuchenden zeitnah in das für sie zuständige Aufnahmebundesland weiterzuleiten, damit frei werdende Unterbringungsplätze kurzfristig wieder belegt werden können.
Eine weitere Aufgabe der Zentralen Aufnahmestelle ist die Umverteilung der asylsuchenden Menschen zwischen den Bundesländern. Der Wunsch nach Bremen zu wechseln besteht häufiger, da Großstädte beliebt sind und oftmals dort bereits Angehörige und Landsleute leben. Aber ein Wechsel des zugewiesenen Ortes ist nur möglich, wenn sehr wichtige Gründe vorliegen, zum Beispiel die Zusammenführung einer Familie oder schwere gesundheitliche Störungen wie Traumatisierungen. Vielfach werden die Flüchtlinge hierbei von Rechtsanwälten unterstützt. Die Entscheidungen trifft das aufnehmende Bundesland. "Die nachvollziehbaren menschlichen Belange der Flüchtlinge werden gegen die Interessen der Bundesrepublik an einer gleichmäßigen Verteilung abgewogen", so Raymond Bohnenkamp. Das ist nicht immer leicht.
Arbeiten in der Zentralen Aufnahmestelle - das ist vielseitig, interessant und gleichzeitig schwierig.
Manchmal kommen bei den Flüchtlingen Emotionen hoch, Ärger oder Verzweiflung, wenn eine Zuweisung in Bremen nicht möglich ist, Angst und Unsicherheit, weil man sich hier nicht zurechtfindet. Gewalt hingegen haben die beiden nicht erlebt. Zur Unterstützung wird Supervision angeboten.
Schwierig ist auch, dass die Arbeit in der regulären Arbeitszeit gar nicht mehr zu schaffen ist. Hintergrund sind die gestiegenen Flüchtlingszahlen. Bis jetzt sind in 2013 bereits 1.540 Flüchtlinge in der Zentralen Aufnahmestelle empfangen und einem Aufenthaltsort zugewiesen worden. Hinzu kommen viele zeitaufwändige Anträge auf länderübergreifende Umverteilung. "Früher haben hier mehr Kolleginnen und Kollegen gearbeitet. Da konnten wir uns bei der rechtlichen Bewertung von schwierigen Sachverhalten untereinander noch besser kollegial beraten und unterstützen."
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Frau Stahmann, hat zugesichert, dass eine weitere Stelle für die Zentrale Aufnahmestelle ausgeschrieben wird. Die beiden KollegInnen hoffen auf eine schnelle Besetzung der Stelle und freuen sich auf die absehbare Unterstützung.
Doris Hülsmeier