Entgegen der Forderungen der Gewerkschaften wurde das Tarifergebnis nicht auf die bremischen Beamtinnen und Beamten und die VersorgungsempfängerInnen übertragen. Der Unmut darüber ist groß. Viele wollen sich das nicht bieten lassen und möchten sich wehren. Als eine Form der Auseinandersetzung wird das Klageverfahren angestebt.
Die Vorarbeiten hat der DGB in Zusammenarbeit mit ver.di, GEW und GdP abgeschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen, die bei ihren Klagen durch den DGB unterstützt werden, sind benannt. Sie erhalten einen Widerspruchsbescheid. Auf dieser Basis werden sie in die verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung gehen. Die Verfahren der übrigen Widerspruchsführerinnen und -führer werden ruhend gestellt. Gleichzeitig verzichtet die Freie Hansestadt Bremen insoweit auf die Einrede der Verjährung bei allen Beamtinnen und Beamten sowie den VersorgungsempfängerInnen.
Eine Gleichbehandlung mit den Klägerinnen und Klägern der Musterverfahren wurde durch die Senatorin für Finanzen zugesagt. Diese Zusage gilt jedoch ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingelegt haben.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die gerichtlichen Verfahren lange über mehrere Instanzen hinziehen werden. Wir werden einen langen Atem benötigen. An dieser Stelle werden wir regelmäßig über den Stand der Verfahren informieren.
Achtung: Wer noch Widerspruch einlegen will, muss dies bis zum 31.12.2013 tun. Die Musterwiderspruchsvorlage gibt es auf http://bremen.dgb.de/themen/++co++6014d8c2-16e5-11e3-b7f3-00188b4dc422