Einen großen Schritt vorwärts machen wir für bessere Beschäftigungsbedingungen im Bereich des öffentlichen Dien-stes in Bremen. Seit Jahren hatte sich der Gesamtpersonalrat um eine Dienstvereinbarung mit der Senatorin für Finanzen bemüht, die prekäre Arbeitsbedingungen und -verhältnisse im Bereich des öffentlichen Dienstes verringern und möglichst ausschließen sollte. Jetzt wollen der Präsident des Senats, Jens Böhrnsen, und die Senatorin für Finanzen, Karoline Linnert, gemeinsam mit der Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates, Doris Hülsmeier, eine "Bremer Erklärung für faire Beschäftigungsbedingungen" unterschreiben. Mit diesen Grundsätzen werden viele Lücken und Mängel bei den bisherigen Beschäftigungsbedingungen besser geregelt. Damit wird ein verbindlicher Rahmen vereinbart, auf den sich die Personalräte bei ihrer Arbeit vor Ort beziehen können.
Für viele KollegInnen galten diese Bedingungen auch schon bisher. Aber für viele galten sie auch nicht - insbesondere wenn sie befristet, in unfreiwilliger Teilzeit, als Leiharbeitskräfte bei anderen Arbeitgebern oder im Rahmen von Werk- und Honorarverträgen beschäftigt waren. Mit der "Bremer Erklärung" werden zwar nicht alle Ziele erreicht, aber der Gesamtpersonalrat hat einiges geschafft! Trotzdem gibt es immer noch viel zu tun.
Nach der Unterzeichnung kommt es darauf an, dass die Dienststellen und die örtlichen Personalräte die vereinbarte "Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen" mit Leben füllen. Unfaire Arbeitsverhältnisse soll es im Vertretungsbereich des Gesamtpersonalrates Bremen nicht mehr geben! Einzelfälle können einer gemeinsamen Clearingstelle von Gesamtpersonalrat und Senatorin für Finanzen vorgelegt werden.
In zwei Jahren sollen die Umsetzung dieser Verbesserungen gemeinsam ausgewertet und die Regelungen weiterentwickelt werden.
Hajo Kuckero
Saskia Coenraats
Nicoletta Witt
"Im Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes soll es im Arbeitnehmerbereich grundsätzlich für alle Beschäftigten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geben,
Über die Vergabe von Werk- und Honorarverträge sind die zuständigen Interessenvertretungen zu informieren. [...]
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Beschäftigte im Beamtenverhältnis, soweit ein entsprechender konkreter Anwendungsfall vorliegt. [...]"
In der Zwischenzeit ist die Bremer Erklärung unterzeichnet worden. Sie ist unter der Rubrik Dienstvereinbarungen zu finden. weiter