Jeder kann sich denken, wie es jemandem geht, der zu einer amtsärztlichen Untersuchung muss. Eine Maßnahme, die sehr viel Unsicherheit und Ängste vor den möglichen Folgen auslösen kann. Die Personalräte unterstützen bisher die Betroffenen im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmung hat sich in der Praxis bewährt. Das soll jetzt nicht mehr gelten. Die Senatorin für Finanzen stellt seit Kurzem die Mitbestimmungsbedürftigkeit in Abrede. Ausschlaggebend dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz. Die Senatorin für Finanzen überträgt das Urteil auf die bremischen Regelungen zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung.
Die Rechtsprechung des
BVerwG ist nicht mit dem Wortlaut und dem Sinn des Bremischen Personalvertretungsgesetzes vereinbar. Der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Personalräte sehen sich in ihren Mitbestimmungsrechten verletzt. Wir streben eine juristische Klärung an.
Unabhängig von der ausstehenden rechtlichen Prüfung der Auffassung der Senatorin für Finanzen zur Mitbestimmung ist zumindest eine frühzeitige Beteiligung des Personalrats durch die Dienststellenleitung notwendig. Dies ergibt sich schon daraus, dass durch die amtsärztliche Untersuchung weitere mitbestimmungsrelevante Entscheidungen vorbereitet werden sollen.
Die frühzeitige Beteiligung des Personalrats sichert einen fairen Verlauf der Untersuchung - neben den individualrechtlichen Möglichkeiten.
Burckhard Radtke