Die sozialen Probleme in Bremen sind unübersehbar. Das schafft Bedingungen, die an alle Bildungseinrichtungen hohe Anforderungen stellen. Die Bildungseinrichtungen sind jedoch unterfinanziert. Hinzu kommt: Unsinnige Dokumentationspflichten wurden stetig ausgebaut, demokratische Beteiligung abgebaut. Die Arbeitsbelastungen aller Beschäftigten steigen seit Jahren - mit entsprechenden Auswirkungen auf ihre Gesundheit und die Qualität der Arbeit und der Bildung.
Die Schulen benötigen deshalb eine bedarfsgerechte Personal- und Sachmittelausstattung - hierzu gehört auch die Absicherung entsprechender Vertretungsreserven. Die Anhebung des jährlichen Personalhaushaltes um mind. 20 Mio. € zur Einhaltung der notwendigen Standards für die Inklusion ist zwingend erforderlich. Die Schulsozialarbeit muss ausgebaut werden. Nur so kann den Anforderungen der Bildung und der psychosozialen Problemlagen der Schüler angemessen begegnet werden. Die pädagogischen MitarbeiterInnen, die bei Trägern Leiharbeitsverträge haben, müssen ein Übernahmeangebot in den öffentlichen Dienst erhalten.
Für die Hochschulen und Universitäten muss eine ausreichende, dauerhafte Grundfinanzierung sichergestellt werden - zum Erhalt aller Studienplätze und des Studienangebots. Für Daueraufgaben müssen Dauerstellen eingerichtet, prekäre Beschäftigung muss abgebaut werden - Lehrbeauftragte, Honorarkräfte und Werkverträge müssen in den Geltungsbereich des Bremischen Personalvertretungsgesetzes fallen zu Gunsten tariflicher Bezahlung und einer vertraglichen Arbeitszeit zur Absicherung des Lebensunterhaltes. Dies gilt für die Lehre und für den Wissenschaftsbereich. Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen müssen mit einem Sockeletat von 2 Mio. € jährlich ausgestattet und der Etat regelmäßig angepasst werden. Auch hier müssen statt prekärer Arbeitsplätze Dauerstellen eingerichtet und tarifliche Bezahlung sichergestellt werden.
Im KiTa-Bereich ist eine bessere personelle Ausstattung zwingend notwendig. Hier werden die Grundlagen schulischer Bildung gelegt: Erforderlich sind mindestens zwei pädagogische Fachkräfte pro Gruppe für die gesamte Betreuungszeit - ebenso wie die Sicherstellung von Vertretung bzgl. Vorbereitungszeiten, Entwicklungsgesprächen, Besprechungen, krankheitsbedingten Ausfällen, Fortbildungen, Urlaub etc.
Petra Lichtenberg