Meine Arbeit darf nicht krank machen - sie muss so organisiert werden, dass meine Gesundheit erhalten bleibt.
Dieses Ziel verfolgen die Gesetzte und Verordnungen zum Arbeitsschutz in der Arbeitswelt.
Arbeitsverdichtung, Stress, schlechtes Betriebsklima und viele Überstunden sind oft ein Zeichen dafür, dass die Arbeitsverhältnisse geändert werden müssen. Hier hilft mir die Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst:
Sie systematisiert für alle Dienststellen verbindlich, wie betriebliches Gesundheitsmanagement aufgebaut wird. In ihr werden Vorgehensweisen zum Aufbau und zur Umsetzung beschrieben, die eine gemeinsame strategische Ausrichtung haben. Gemeinsam heißt, Führungskräfte und Beschäftigte.
Die Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst, die der Gesamtpersonalrat mit unserem Arbeitgeber abgeschlossen hat, will erreichen, dass unsere Arbeitsbedingungen nicht krank machen, sondern dass Arbeit so organisiert wird, dass wir gesund bleiben (Verhältnisprävention). Gesundheit bedeutet: Gleichgewicht zwischen Belastungen und Ressourcen. Natürlich geht es auch um eine Stärkung unserer Eigenverantwortung (Verhaltensprävention).
Entscheidend ist die Ganzheitlichkeit im Gesundheitsmanagement. Zwischen den Arbeitsverhältnissen und meinem Verhalten bestehen komplexe Wechselwirkungen, welche die Gesundheit am Arbeitsplatz beeinflussen. Kommt es zu einem Ungleichgewicht, ein Bereich wird vernachlässigt, verschlechtern sich die Erfolgsaussichten im Gesundheitsmanagement.
Gesundheit zu fördern, heißt Gesundheit offensiv zum Thema zu machen.
Auch hier gilt: Es muss eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Wo stehen wir in Sachen Gesundheit und wo haben wir Handlungsbedarf?
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement leitet seine Ziele aus Analysen ab, plant und steuert sein Vorgehen und kontrolliert, ob die Ziele erreicht sind. Im Gesundheitsbericht gibt es eine dienststellenbezogene Auswertung des Krankenstandes. Im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Portal (MiP) kann jede Dienststelle ihre eigene Auswertung sehen. Sie zeigt Schwerpunkte des dienststelleninternen Krankheits-und Belastungsgeschehen auf und gibt Hinweise auf weitere Analyseerfordernisse und Maßnahmen.
Aber was habe ich persönlich von dieser Dienstvereinbarung?
Ich werde beim Thema Gesundheit beteiligt und mein Arbeitgeber bietet im Bereich der Verhaltensprävention Firmenfitness mit qualitrain, Stressbewältigungsseminare oder Seminare zur gesundheitsorientierten Ernährung, Fortbildungen zum Thema Gesundheit an.
Einige Dienststellen bieten im Rahmen ihrer Verhaltensprävention Massage, Yoga und ähnliches an oder haben gut eingerichtete Sozialräume, die zur Pause einladen und auffordern.
Bei den Arbeitsverhältnissen sieht es schon anders aus. Dem Arbeitgeber fällt es schwerer, hier entsprechende Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Dabei können einfache Veränderungen wie z. B. Dienstplanveränderung (Arbeitszeiten), Bürozeiten ohne Telefonklingeln, Geräuschpegel senken, angepasste Arbeitsabläufe, aber auch passende Büromöbel, die platzsparend und ergonomisch sind, geeignete Maßnahmen sein, die die Arbeitsverhältnisse positiv verbessern. Gerade die Verhältnisprävention ist eine spannende Herausforderung, der sich alle stellen sollten. Wenn ich meine, dass hier Handlungsbedarf besteht, so kann ich das zum Beispiel in Gesundheitszirkeln (eine Form meiner Beteiligung im Gesundheitsmanagement) einbringen. Klar ist: Wir sind ExpertInnen unserer eigenen Arbeitssituation!
Das Betriebsklima gehört zur Verhältnisprävention. Gute Arbeit kann ich nur leisten, wenn ich mich wohl und anerkannt fühle. Dazu gehört, dass die kollegiale Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung gefördert und gefordert wird.
Irene Purschke