Möchtest du mitmischen, bist du engagiert, hinterfragst du das eine oder andere, interessieren dich die größeren Zusammenhänge? Am 9. März werden die Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen gewählt. Jetzt werden Kandidatinnen gesucht.
In jeder Dienststelle ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz) anzuwenden. Die Dienststellen sollen Fördermaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern entwickeln. Die Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, der Geschäfts- und Dienststellenleitung unterstützend und beratend zur Seite zu stehen. Um dieser Aufgabe zu entsprechen, soll sie in angemessenem Umfang von der Arbeit freigestellt werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat ist hilfreich. Die Frauenbeauftragte kann beratend an den Sitzungen des Personalrats teilnehmen.
Zu tun ist noch viel, Frauen werden gemessen an ihrer Zahl in den Betrieben nicht ausreichend bei höheren Aufgaben und Stellenbesetzungen berücksichtigt. Sie verbleiben oft in den unteren Gehaltsgruppen. Sie sind in Aufstiegslehrgängen weniger vertreten. Auch im öffentlichen Dienst liegen mittelbare Diskriminierungsmerkmale vor, die es aufzuspüren und zu ändern gilt.
Die Frauenbeauftragte kann diese Aufgabe auf ihre ganz eigene Weise ausfüllen, mit den vom Landesgleichstellungsgesetz gegebenen Möglichkeiten. Sie ist für Frauen im Betrieb eine wichtige Ansprechpartnerin und Vertrauensperson in personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
Ein Ehrenamt, das sehr viel Spaß machen kann, bei dem frau viel lernen und sich entwickeln kann.
Saskia Coenraats